Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Volume 10Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung, 1854 - Economics Includes the sections, Literatur (title varies) and Berichte. |
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... deutschen Litteratur auszufüllen ; sie beschränkt sich auf die Verfassungsgeschichte Genua's in der ersten Hälfte des Mittelalters . Die Entstehung der municipalen Freiheit , zu der die italie- nischen Städte im Mittelalter sich ...
... deutschen Litteratur auszufüllen ; sie beschränkt sich auf die Verfassungsgeschichte Genua's in der ersten Hälfte des Mittelalters . Die Entstehung der municipalen Freiheit , zu der die italie- nischen Städte im Mittelalter sich ...
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... deutschen Stämme ; die Longobarden nahmen den Römern schon einen guten Theil ihrer persönlichen Freiheit , und das Walten ihrer duces , gastaldi , judices in den römischen Städten liess der Municipalfreiheit , wenn sie je dieselbe noch ...
... deutschen Stämme ; die Longobarden nahmen den Römern schon einen guten Theil ihrer persönlichen Freiheit , und das Walten ihrer duces , gastaldi , judices in den römischen Städten liess der Municipalfreiheit , wenn sie je dieselbe noch ...
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... deutschen Kaiser . Dagegen sträuben sich nun freilich die genuesischen Ge- schichtschreiber mit aller Macht , irgend eine Abhängigkeit Genua's von den deutschen Kaisern als Königen Ita- liens anzuerkennen . Es ist das ein alter ...
... deutschen Kaiser . Dagegen sträuben sich nun freilich die genuesischen Ge- schichtschreiber mit aller Macht , irgend eine Abhängigkeit Genua's von den deutschen Kaisern als Königen Ita- liens anzuerkennen . Es ist das ein alter ...
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... deutschen Kaiser noch in gewissem Grade anerkannte . Schon diess lässt darauf schliessen , dass das noch viel mehr in früherer Zeit stattfand , als die Stadt noch nicht Commune war . Aber es lassen sich dafür auch Beweise vorbringen ...
... deutschen Kaiser noch in gewissem Grade anerkannte . Schon diess lässt darauf schliessen , dass das noch viel mehr in früherer Zeit stattfand , als die Stadt noch nicht Commune war . Aber es lassen sich dafür auch Beweise vorbringen ...
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... deutschen Städteleben hergenommenen Ausdrucks zu bedienen , so konnte die compagna politisch betrachtet sich mit der Stadt ( civitas ) identificiren , obgleich ihr nicht alle Bewohner derselben angehörten . Die compagna heisst desswegen ...
... deutschen Städteleben hergenommenen Ausdrucks zu bedienen , so konnte die compagna politisch betrachtet sich mit der Stadt ( civitas ) identificiren , obgleich ihr nicht alle Bewohner derselben angehörten . Die compagna heisst desswegen ...
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Common terms and phrases
Abgeordneten Abzug Affonso allgemeinen alten Ansicht April Bedeutung beiden Besitz besonders Besteuerung Bestimmungen Beziehung Brasilien Capital Consulat Consuln Cortes daher desshalb deutschen diess Dom Miguel Dom Pedro Eigenthum Einkommen Einkommensteuer Einschätzung England englischen erlassen ersten Fall Friedrichsd'ors Fürsten ganze Geld Generalkommissarien Genua genuesischen geprägt Gesetz Gesetzgebung Gewerbe gleich Gold Goldmünzen Goldwährung grossen Grund Grundbesitz Grundeigenthum Grundrente Grundsätze Grundsteuer hohen impr indess Jahre jetzt João João VI Kauris kleinen König konnte Krone Kupfer Kupfermünzen Lamego Lande Landtag landwirthschaftlichen letzten lich London Mark feinen Silbers Miguel Minister Münzen Münzwesen muss neuen nöthig nothwendig Pächter Paris Pedro Personen Portugal portugiesischen Preussen Preussischen Procent Recht Regierung Renten Scheidemünze Schilling Schwarzwaldkreis Silbermünzen Simri Sohn soll Sovereigns Specialkommissarien Staaten Staatsgrundgesetzes Staatsw Stadt Stände Steuer Steuerpflichtigen Stücke Thaler Thätigkeit Theil Thlr Thronfolge Tübingen Umlauf unserer Verfassung Verhältniss Verordnungen verschiedenen viel Volks Volksvertretung Wahlgesetzes Weise weniger Werth wirklich wohl Zahl Zahlungen Zinsen
Popular passages
Page 97 - Ideen über die Politik, den Verkehr und den Handel der vornehmsten Völker der alten Welt, Göttingen 1793-1796; 218041812; M815.
Page 190 - Tableau général du Commerce de la France avec ses colonies et les puissances étrangères , pendant l'année 1858.
Page 612 - Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souveränen Fürsten besteht, so muß, dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Page 613 - Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Page 287 - Algarves, bem como as d'estes d'aquelle. E por a successão das duas coroas, imperial e real, directamente pertencer a meu sobre todos muito amado e prezado filho, o...
Page 631 - kein Gesetz kann ohne Zustimmung der Stände erlassen , abgeändert oder authentisch interpretirt werden
Page 357 - Wenn von einem Bundesgliede die Garantie des Bundes für die in seinem Lande eingeführte landständische Verfassung nachgesucht wird, so ist die Bundesversammlung berechtigt, solche zu übernehmen. Sie erhält dadurch die...
Page 407 - W. v., Deutschland und das übrige Europa. Handbuch der Boden-, Bevölkerungs-, Erwerbs- und Verkehrs - Statistik ; des Staatshaushalts und der Streitmacht.
Page 256 - Nam justum omnino est ut quos propinquitas naturae consociat, hereditariae successionis ordo non dividat.
Page 194 - HISTOIRE DE LA RÉFORME commerciale en Angleterre, avec des annexes étendues sur la législation de douane et de navigation dans le même pays, et sur les résultats de cette législation ; par M.