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(sich zurückziehen) und durch die Grafschaft Glaß nach Böhmen einzubringen suchen. Bor bem 9. May Einbruch der Mongolen in Mähren, 19. May nimmt K. Conrad in Esslingen das Kreuz, Ausbreitung der Mongolen in Mähren, K. Wenzels Brief, Reichsversammlung in Merseburg und allgemeine Kreuzannahme. 25. Juny Niederlage der Mongolen bey Olmüş. 1. July Erster Termin für die Sammlung des deutschen Kreuzheeres bey Nürnberg. 3. July Schreiben des Kaisers über den Mongoleneinfall. Einfall der Mongolen in Desterreich und Heranzug des Königs von Böhmen, der Herzoge von Kärnten und Desterreich, Rückzug der Mongolen. 25. July Zweyter Termin für das deutsche Reichsheer. do mi remansere nach der gleichzeitigen Chronik von Garsten innerhalb Deutschland ließen sich keine Mongolen mehr sehen. 25. Dez. Neue Streifereyen der Mongolen über die gefrorene Donau. Schon Anfang 1242 be= gann der Rückzug der Hauptmacht der Mongolen nach Asien.

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Nun sucht der Verf. die Niederlage der Mongolen bey Olmüß gegen etwaige Einwendungen zu erhärten. Er zeigt die innere Nothwendigkeit eines im Juny 1241 in Mähren über die Mongolen erfochtenen Sieges, die Gewißheit der Belagerung und der Nichteinnahme von Olmüş, und erklärt, warum Chronisten erster Reihe hievon stillschweigen konnten. Eine andere Frage ist, ob der Sieger Jaroslaw (nach der Königinhofer Handschrift) oder Zdislaw geheissen. Der Verf. entscheidet sich für das erstere, untersucht dann noch die Sage von der Ermordung einer mongolischen Kaiserin durch die Bürger von Neumarkt, welche jedoch einen Raubmord nicht an Mongolen, sondern an russischen Reisenden verübten, und wirft dann die Frage auf: warum drangen die Mongolen nicht weiter in Europa vor? Ihre Absicht war unzweifelhaft auf Deutschland gerichtet, allein eine kurze Uebersicht der vorher erwähnten chronologischen Data reicht hin, klar einzusehen, daß sie durch die krie gerische Haltung der Böhmen, als der natürlichen Gränzwächter Deutschlands gegen östliche Einfälle, daran gehindert wurden.

Die Mongolen hatten fich durch die Kämpfe im Jahre 1241 stark verblutet und waren doch erst an

die Thore von Deutschland gekommen! Diese Thore aber hütete ein wackerer Kämpe und ein tapferes Volk, K. Wenzel I. und seine Böhmen, vor welchen die Barbaren zuerst in Schlesien, dann in Mähren, endlich in Oesterreich zu fliehen gezwungen worden waren. Nun sah wohl Batu ein, daß die Aufgabe, noch weiter westlich vorzudringen, schwieriger war, als er sich gedacht hatte. Er, der schon vor der Schlacht am Sajoflusse Mühe hatte, sein von Schrecken ergriffenes Heer von allgemeiner ungeordneter Flucht abzuhalten und den glänzenden Sieg nur seiz ner heroischen Geistesgegenwart und Entschlossenheit verdankte, mochte wohl Bedenken tragen, durch ein weiteres Vordringen nicht nur seinen Ruhm, sondern auch die bis dahin errungenen Vortheile aufs Spiel zu sehen. Es gab wohl auch einen Unterschied zwis schen den meist von Holz gebauten Festungswerken in Rußland und Polen und zwischen den „opere Romano aufgeführten Stadtmauern in den westlichen Ländern. Hatten doch die Mongolen weder Olmüh noch Brünn einnehmen können! Seßen wir noch dazu, daß Batu im Westen keine Ebenen mehr (wie vom Ural bis an die Karpathen), sondern nur Gebirgsländer vor sich hatte, wo seine Reiterschaaren nicht mehr ungehindert manöveriren konnten; so wer den wir begreifen, daß er, dem ein überlegenes Feldherrntalent und richtige Berechnung seiner Mittel nicht abzusprechen find, Bedenken trug, sein Glück noch weiter zu versuchen.“

Der Verf. findet für nothwendig noch hinzuzusehen: „Ueber die Verdienste des Germanismus bey Abwehrung der Mongolen ist in den lehten Jahren mehrfach geschrieben worden. Wie diese beschaffen waren, kann man aus der bisheri gen Erörterung von selbst entnehmen. Trotz der Zwietracht, welche die Reichsstände wegen des ewi gen Haders zwischen Kaiser und Papst beherrschte, ist nicht zu zweifeln, daß die Deutschen jenen Barbaren den tapfersten Widerstand würden geleistet haben -wenn es zum Kampfe mit ihnen gekommen wäre. Allein es kam nicht dazu, weil K. Wenzel I. die Mongolen nicht bis nach DeutschLand vordringen ließ. Darin liegt die Lösung des großen Räthsels nicht minder wesentlich, als im Tode Okteys.

Somit ist die Geschichte mit einem neuen Fac tum bereichert. Die slavischen Völker, gewöhnlich erst im Zeitalter der Osmanenkriege als die Hüter und Wächter europäischer Civilisation betrachtet, be

urkunden sich fiegreich als solche bereits auf der Höhe des Mittelalters und retten Deutschland, von wo aus fie selbst ihr Centrum, ihr Lebensprincip empfangen hatten, von einer der größten Gefahren, womit es bedroht worden war. Möchten die Czechen, wenn sie dieser ihrer schönen Triumphe gedenken, ihrer erhabenen Aufgabe, unter den Völkern Európas, Gränzhüter gegen den Andrang östlicher Barbarey zu seyn, nie uneingedenk werden!

Noch muß erwähnt werden, daß, wie so manche Angabe der unter dem Namen des Matth. Paris bekannten Compilation aus Roger von Howeden auch die über den Zug Enzios und Conrads gegen die Tartaren (Paris. 1644. p. 381) aus der Reihe der Thatsachen wird verschwinden müssen, und der Lorber, welcher den Hohenstaufen wegen ihres Antheils an der Abwendung der größten Gefahr für Europa gewunden ward, zu früh und umsonst gepflückt wurde.

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Schon im vorigen Band (S. 517 519) wurde die Anzeige gegeben, daß es Hrn. J. Plateau gelungen ist, fettes Del in die Mitte eines Gemisches von Wasser Wasser und Ulkohol, welches eine der des Deles gleiche Dichtigkeit hatte, zu bringen, und es so unabhängig von der Wirkung der Schwerkraft zu machea. Ließ Hr. P. die Delkugel langsam rotiren, so plattete fie sich an den Polen ab, und schwoll am Aequator an. Brachte er ein Röhrchen selbst von 4,4 par. Lin. Durchmesser und 48,8 par. Lin. Länge in das Del, so stieg dasselbe langsam bis zu oberst dieses Röhrchens.

Neuere Untersuchungen waren insbesondere auf die Capillarwirkungen gerichtet. Nachdem Hr. P. manche Schwierigkeiten, die ihm entgegen traten, zu beseitigen gelernt, ergab sich, daß das Steigen des Deles seiner Zähigkeit wegen seine Gränzen habe, indem es in einem Röhrchen von 14 Millimeter Durchmesser mit verlang samter Bewegung bis zur Höhe von 16 Centimetern stieg, und dann stehen blieb. Ganz anders verhielt sich das weingeistige Gemisch, bey welchem, wie Hr. P. theoretisch vermuthet hatte, nicht nur keine Gränze des Steigens statt hatte, sondern das Steigen auch mit Beschleunigung geschah, indem in einer 40 Centimeter lan: gen Röhre bey einem inneren Durchmesser von einem Centimeter der erste halbe Decimeter in 82", der achte in 47", und bey einem Durchmesser von 15 Millim. der erste halbe Decimeter in 54", der achte in 37" gemacht wurde.

Durch Vergrößerung der Drehungsgeschwindigkeit gelang es Hrn. P., auch einen Ring von der isolirten Oelkugel abzusondern, und dadurch eine Unalogie mit dem Saturnering darzustellen. (S. 167 169.)

(Schluß folgt.)

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München.

herausgegeben von Mitgliedern

Nro. 209. der k. bayer. Akademie der Wissenschaften.

20. October.

1843.

Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte. Von Karl Friedrich Eichhorn. Fünfte ver besserte Ausgabe. Erster Theil. Göttingen bey Vandenhoek und Ruprecht 1843. 773 S. 8.

Eine neue Auflage dieses Werkes, welches be reits zweyen Generationen als viel gebrauchter Leitfaden beym Studium der geschichtlichen Grundlagen der Gegenwart diente (die erste Auflage des ersten Bandes erschien schon im Jahre 1808), würden wir selbst dann als eine willkommene Erscheinung begrüßt haben, wenn auch bey dem wiederholten Abdrucke nichts Anderes beabsichtigt gewesen wäre, als den Buchladen für die immer noch zunehmende Nachfrage nach dieser gründlichen Erkenntnißquelle unsrer Vorzeit mit neuen Vorräthen zu versehen. Erfreulicher noch ist es, daß der Titel besagt, der Verfasser habe auf's Neue Hand angelegt und sich einer Revision des Buches unterzogen.

Da das Urtheil der Sachverständigen über die Licht und Schattenseiten des Werkes in der Hauptsache längst feststeht, und die Meinungsverschieden heit der Beurtheiler mehr den äußern Ausgangspunkten des Verfassers, als der Frage gilt, ob und wie derselbe dasjenige, was er von seinem Standpunkte aus zu erreichen sich vorsezte, wirklich ge= leistet habe, so kann sich die gegenwärtige Anzeige darauf beschränken, die Verbesserungen anzugeben, welche der vorliegende Band durch diese fünfte Ueberarbeitung gewonnen hat.

Auf den ersten Blick scheint es hiebey, es habe die neue Durchsicht den Erfolg gehabt, daß eine

kräftige Feile das Buch um einen guten Theil verkürzte, indem der erste Band in der lezten Ausgabe 838 Seiten, mithin vier Bogen mehr umfaßte, als in der gegenwärtigen. Bey näherer Einsicht indeß findet sich, daß diese Differenz nur durch eine kleine Aenderung des Formates veranlaßt, der Text hingegen nicht nur unverkürzt erhalten, sondern auch durch Nachtrag neuerer Literatur und manche eigene Zusäße und Berichtigungen des Verfassers bereichert fey. Im Vergleiche mit der schwunghaften Thätigkeit, welche auf dem Gebiete der · germanistischen Forschung seit dem Erscheinen der lehten Auflage herrschte, wie z. B. ein Blick in die jährlichen Uebersichten der deutschrechtlichen Literatur in Reyscher's und Wildas Zeitschrift lehrt, ist freylich die Berücksichtigung fremder Leistungen etwas karg zu nennen. Auch stellt dieß der Verfasser selbst in dem Vorworte nicht in Abrede, sondern rechtfertigt es durch verschiedene Gründe, namentlich durch Hinweisung auf die Tendenz seines Werkes, welches nur eine ausreichende geschichtliche Grundlage des spätern deutschen Rechtes zu geben beabsichtige. Betrachten wir indeß die fast durchgängig schmale Abfertigung fremder Arbeiten, während der Verfasser auch rein antiquarische Parthieen mit eigenem Lichte ausführlich beleuchtet, so können wir uns der Vermuthung nicht erwehren, es habe ihn unbewußt neben jenen in dem Vorworte angeführten Umständen noch ein anderes Motiv geleitet. Eine bekannte Wahrnehmung nämlich ist es, daß der Widerwille gegen fremde Auctorität, welcher mit der Liebe zur freyen Forschung natürlich verbunden ist, sehr leicht in eine Abneigung gegen Leistungen Anderer überhaupt umschlägt, so daß für große Forscher meist eine

Art Selbstüberwindung nöthig ist, um fremden Pro ducten die gebührende Berücksichtigung zu Theil werden zu lassen. Dieß ist freylich gerade ben sy= stematischen Werken, wie das unsre, ein mißlicher Umstand, indem die Ergebnisse von Monographien von Monographien eben dann erst ihre volle Bedeutung gewinnen, wenn sie dem ganzen Systeme eingefügt werden, anderer Seits aber auch die großartigsten Kräfte die Gesammtmasse des Stoffs zu beherrschen nicht ver mögen, wenn sie es verschmähen, sich auf Einzelbearbeitungen zu stützen.

Von den seit der jüngsten Ausgabe erschienenen einschlägigen Schriften berücksichtigt E. in kur: zen Bemerkungen: Dahlmanns Geschichte von Dänemark (S. 47), Stälins würtembergische Ge: schichte (S. 96, 288), Schaumanns Geschichte des niedersächsischen Volkes (S. 133, 135, 136, 500), Wildas Strafrecht der Germanen (S. 57, 234, 248, 387, 396, 577, welches Werk etwas kalt behandelt wird), von Woringen's Beyträge (S. 396), Ungers altdeutsche Gerichtsverfassung (293, 647), Gaupp's Gesetz der Thüringer (S. 575, 576) und Knust's Abhandlung über Benedicts Capitulariensammlung (S. 595). Ausführ: lichere Würdigungen neuerer Ansichten finden sich nur in § 26 S. 191 not. m und § 47 S. 283, wo die Leseart arimania bey Marculf. form. I, 18 de regis antrustione gegen Löbell (Gregor von Tours S. 60), welcher arma vorzieht, ver: theidigt, und auf dem bisher angenommenen Ber: hältnisse der Antrustionen bestanden wird (durch ei nen sinnstörenden Druckfehler ist die Ansicht, welche E. über die Vereinigung der Lesearten in der angeführten Note ausspricht, beynahe unverständlich); ferner in § 59 a S. 347, wo der Widerlegung der von Beseler (Erbverträge S. 22 f.) aufge= stellten Theorie über die vestitura ein ausführlicher Excurs gewidmet wird; dann 36 b S. 243, wo E. Leos origineller Ansicht, welcher in der mal: bergischen Gloffe einen Rest altceltischer Sprache und Rechtsauffassung zu erkennen glaubt, beyzutreten sich geneigt erklärt; endlich in § 36 b. S. 240 geschieht der neuerlich von Perk über die verschiedenen Recensionen der Handschriften der lex Salica aufgestellten Ansicht Erwähnung, ohne daß

jedoch E. sich hiedurch bewogen fände, seine bishe= rige Meinung zu ändern.

Eben so wenig als durch fremde Forschungen fand sich der Verfasser durch die fortgefeßten eigenen Studien zur Umarbeitung ganzer Abschnitte bestimmt. Einzele kleinere Emendationen und Zufäße, welche mehrentheils ihre Veranlassung in der Benütung der neuen Ausgabe der Capitularien von Perk fanden, ziehen sich durch den ganzen Band. So werden namentlich §. 35. S. 224 u. 225 die Zusäge der Frankenkönige Childebert II. und Chlotar II. zum salischen Volksrechte genauer behandelt, als in der vorigen Ausgabe. Der § 143 S. 559 erhielt eine Erweiterung durch die Auffüh rung der Capitularien, welche die auf dem Reichstage von 802 beschlossenen Verbesserungen der Volksrechte enthalten. In einem ausführlichen Zusaße u 146 . 572 und 574 rechtfertigt E. seine nunmehr geänderte Meynung über die peinlichen Strafen, welche Karl der Große im Gesetze der Sachsen festseßte. Während nämlich in der letzten Ausgabe behauptet worden war, daß dieselben dem alten sächsischen Gewohnheitsrechte sicher nicht an= gehört hätten, werden sie nun als ein aus dem früheren eigenthümlichen Gewohnheitsrechte der Sachsen stammendes, aber durch fränkische Gesetzgebung ermäßigtes Strafrecht bezeichnet, und als Rechtfer= tigungsgrund, dieser Meynungsänderung vornämlich das Cap. Saxonum vom Jahre 797 c. 10 alle: girt. Die §§ 136 und 166 (S. 529, 650, 651, 652, 656 und 657) wurden vervollständigt durch Aufnahme von Capitularien über die Heerbannspflicht und Verpflegung des Heerbanns; § 206 erhielt einen kleinen Zusah, die Rüge gewisser Verbrechen durch die Unterbeamten des Grafen betref fend. Endlich im §. 143 (S. 567), § 151 (S. 587), 162 (S. 633), § 163 (S. 655) wer= den die durch die Monumente angeregten Zweifel gegen die Capitularien von 799 und 803 nebst den damit zusammenhängenden Actenstücken bey verschiedenen Anlässen wiederholt berührt, ohne daß sich jedoch E. definitiv für die Aechtheit oder Unächtheit dieser Geseze erklärte. Referent hat hieben zu bedauern, daß eine von ihm vor zwey Jahren herausgegebene Schrift dem Verfasser nicht bekannt

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geworben zu seyn scheint, indem er dort nicht nur
die Unächtheit der in der Sammlung des Benedict
Levita lib. I. c. 35 und 36, und lib. III. c.
281 aufgeführten Capitularien nachgewiesen zu ha=
ben glaubt, sondern auch die eigentliche Veranlaf-
fung und den innern Zusammenhang dieser Impo-
stur, so wie ihren Gegensatz gegen die von Pfeudo-
isidor in demselben Betreffe erdichteten Stücke (von
welchen E. meint, daß sie parallele Richtung mit
Benedicts Capitularien befolgten), auseinander ge=
seht hat, worin ihm auch Walter in der neuesten
Ausgabe seines Kirchenrechts beygetreten ist.

Zur Erleichterung der Vergleichung mit der
lehten Ausgabe fügen wir noch ein Verzeichniß der
Hs, welche unbedeutendere Aenderungen und Zufäße
erhalten haben, bey; diese find§ 1 (S. 2), § 5
(S. 11 und 17), § 10 (S. 34), § 11 (36),

20 (S. 89 und 96), 21 b (S. 117), 21
d (S. 133), § 22 (S. 138 und 141), § 23
(S. 153, 154), § 24 (S. 160), § 26 (S. 187,
193), § 27 (S. 196, 197), § 33 (S. 213),
35 (S. 220, 226), § 36 a (S. 234, 238),
38 (S. 248, 251), § 39 (S. 254), § 40
(S. 255), § 42 (S. 258, 259), § 46 (S. 268,
269,274), § 47 (S. 279, 280, 284), § 49
(S. 299), § 57 (S. 324, 328), § 59 a (S.
342), 62 a (S. 358 und 359), § 84 b (S.
430), 134 (S. 513), § 135 (S. 517, 518),

136 (S. 531, 532), 142 (S. 558), § 143
(S. 561, 563), § 144 (S. 569), § 145 (S.,
571), § 146 (S. 572, 573), § 147 (S. 575),
§ 150 (S. 584, 585), § 154 (S. 595, 609),
161 (S. 631), § 168 (S..669), § 201 (S.
755), 205 (S. 763).

Vortheilhaft hat sich die äußere Ausstattung
des Werkes geändert, doch sind auch einige Druck-
fehler aus der vorigen in die neue Auflage überge-
gangen, z. B. S. 33. 35, 137 not. rr.

Dr. Hildenbrand.

Nachrichten und Auszüge aus Abhandlungen physi=
kalischen Inhaltes in I. E. Poggendorff's
Annalen der Physik. Bd. LVI. (3weyte Reihe
Bb. XXVI. 1842.)

(Schluß.)

E. Meteorologie.

1. Hr. Herm. Kopp, Privatdocent in Gießen.
beschreibt weitläufig ein von ihm erfundenes abgekürztes
Barometer, welches auf dem von Hrn. August zuerst
angewandten Princip, daß verschiedene Quecksilberhöhen
den verschiedenen Dichtigkeiten der drückenden Luft pro
portional find, beruht. Wird nun eine Masse Luft in
einem Gefäß durch einen Stempel, über dem fich Queck-
filber befindet, so zusqmmen gedrückt, daß das Quecksilber
in dem Gefäß zu einer bestimmten Höhe steigt, so mnß
dasselbe auch in eine an der oberen Fassung eingepaßte
Glasröhre zu einer gewissen durch eine Skale angezeig
ten Höhe aufsteigen. Kennt man nun aus mehreren
Beobachtungen den Coefficienten, mit welchem die Höhe
der Quecksilbersäule von der Oberfläche im Gefäß bis
zum Stand an der Skale multiplizirt werden muß, um
den wahren Barometerstand zu geben, so läßt sich all-
gemein aus den Angaben des Instrumentes der am Drt
und in der Zeit der angestellten Beobachtung statt ge:
habte Barometerstand bestimmen, wenn die abgelesene
Höhe mit dem früher ausgemittelten Coefficienten mul-
tiplicirt wird.

Hr. K. beschreibt nun mehrere Einrichtungen, und
zuleßt diejenige, welche ihm die vortheilhafteste zu seyn
scheint. Er gesteht zwar, daß sein Instrument voll-
kommen genaue Resultate, wie sie ein Barometer zu
geben im Stande ist, nicht liefern könne, glaubt aber,
daß ihm doch der Vorzug der Bequemlichkeit, Dauer:
haftigkeit und eine hinlängliche Genauigkeit wenigstens
auf eine halbe Linie nicht abgesprochen werden könne,
und daß ein Barometer von gewöhnlicher Construction
das abgekürzte eben so wenig unnöthig mache, als der

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