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Ueber Livius wird ausgeführt, daß der Beginn seines Werks ins Jahr 740 d. St. zu sehen, daß vom 8. Buch an Dionysius benüßt und daß es nicht von dem Verf. abgebrochen, sondern durch dessen Tod abgerissen worden sey.

„Wenn wir das Werk des Livius aufmerksam be: trachten, so finden wir es erstaunlich ungleich gear: beitet. Die verschiedenen Dekaden find wesentlich von einander unterschieden, und in der ersten Dekade das erste Buch von den übrigen. Dieses ist die Blüthe seiner Schreibart und beweist, wie unübertrefflich er ben einer kürzer gefaßten Geschichte gewesen seyn würde. Durch die erste Dekade herrscht durchgehends große Beredtsamkeit. In der dritten tritt dieser häufig die Gleichförmigkeit der Begebenheiten hemmend ents gegen, trefflich sind noch die Schlachten am trafime: nischen See und bey Cannä; hier ist der Wendepunkt. In der vierten nimmt die Perissologie immer mehr überhand, worin Spuren großen Ulters zu erkennen find. In der vierten und fünften hat er großentheils Polybius paraphrafirt. Besonders merkwürdig ist

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aber das Fragment aus dem 91. Buche, welches so geschrieben ist, daß man es nicht für ein Werk des Livius halten würde. Hier sieht man, wie ein großer chriftsteller alt wird und geschwäßig. Die Ulten haben durchaus dictirt, das merkt man an keinem

deutlicher als an Livius. Er las die Ercignisse cines Jahrs, und dictirte dann wieder die Erzählung, indem er einen Unnalisten vorzugsweise zu Grund legte.Man überzeugt sich immer mehr, wie sehr Livius ein Talent der Darstellung und der Erzählung hat von der Urt, wie es an den Romanschreibern unserer Zeit zu schäßen ist." (S. 47, 49, 50.)

Noch mögen hier zwey Aeußerungen über Bellejus Paterculus und Dio Cassius stehen:

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„V. P. gehört zu den übelberufenen Schriftstellern und nicht zu läugnen ist es, daß eine traurige Zeit ihn und seinen unabhängigen Sinn überwältigt hat. Uber man muß nicht verkennen, daß er geistreicher war als seine Zeitgenossen; er ist im höchsten Grad spirituell und seine Bemerkungen find ausnehmend fein. - Er erinnert an die Schriftsteller aus der Zeit Ludwigs des XV." (S. 57.)

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daß die gewonnenen Resultate erschüttert werden könn ten; aber da diese Urbeit durch den Umfang der Quellen beschränkt ist, so wird, bis sich andre Quellen ergeben, theils nichts zu vermissen theils nichts zu leisten seyn. Es ist zu wünschen, daß die Thätigkeit fich jest dahin lenke, wo bedeutende Resultate zu erwarten find, namentlich in dem Umfange der späteren Zeiten."

Die Geschichte selbst beginnt mit einer Musterung der ältesten Einwohner Italiens, einer Episode über die Entstehung der lateinischen Sprache und Alba Longa. Die älteste Geschichte Roms wird mit großer Ausführlichkeit und entschiedener Vorliebe behandelt. Im einzelnen vermißt der Leser oft eine genauere Angabe, ob diese oder jene Stelle der Vorlesungen aus dem Jahre 1826 oder 1828 herrührt, d. h. ob sie in dem Hauptwerk absichtlich wegge= lassen oder ob in ihr eine Ergänzung und Fortführung dieses lettern zu suchen ist. Dieß gilt na mentlich von folgender bedeutender Stelle (S. 128):

"Die nun folgende Geschichte (d. h. die der Kö: nigszeit) ist wie ein Bild von der Kehrseite betrachtet, wie Phantasmen; die Namen der Könige find voll kommen ersonnen; wie lange die römischen Könige regiert haben, kann kein Mensch wissen, da kein Mensch weiß, wie viele regierten, denn nur der Zahl wegen hat man sieben angenommen. Daher sind die chro nologischen Ungaben völlig nichtig. Man muß sich den Raum von der Entstehung Roms an bis zu den Zeiten, wo man die ungeheueren Werke ausführen konnte, die unter den Königen wirklich ausgeführt find und mit den ägyptischen Werken wetteifern, nur in einer Reihe von Jahrhunderten denken, die Abzugsgräben, den Wall des Servius u. a. Vgl. S. 140, wo es von der Cloaca maxima heißt: Der Bau steht an Umfang und Masse den Pyramiden gleich, an Schwie rigkeit ist er weit bedeutender. Es ist ein solcher Riesenbau, daß man es vollends nicht begreift, wenn man es sieht, die Wasserleitungen der Kaiser find wahrlich nichts Großes dagegen. Ein solches Werk konnte aber unmöglich von den Kräften des Staats ausgeführt werden, wie wir ihn in damaliger Zeit kennen, dessen Gebiet nicht so groß war wie das von Nürnberg. Hier sind sichtbar alle Mittelzustände über: sprungen und wir sehen ein Reich vor uns, wo Rom weit und breit herrscht, ganz anders als das vorher: gehende, oder wo Nom der Mittelpunkt eines fremden Reichs gewesen ist.“

Die Erörterung der gentes und der plebs, Glanzpunkte in dem Hauptwerke, ist in den Vor

lesungen trefflich reproducirt und ungern versagen wir uns, die Stellen zur Vergleichung mit der „Geschichte" herzusetzen (S. 159 und 165). Bey der Schilderung der Centurienverfassung wird ein Punkt genauer ausgeführt, den N. nach seinem eigenen Geständnisse in der Geschichte auseinanderzusehen versäumt hat. Nach den ursprünglichen Einrichtungen dienten hiernach die Geschlechter nicht bloß zu Roß wie in der Folgezeit, sondern auch zu Fuß; eben so auch ursprünglich in den deutschen Städten. Und zwar können wir annehmen, daß jedes Geschlecht mit einem Reisigen und zehen Fußknechten diente, woher die Erzählung bey Plutarch, daß die erste Stadt aus ungefähr tausend Hausgesinden bestanden habe. Das sieht historisch aus, aber solche Zusäke wie ungefähr sind bey Plutarch und Dionysius Dampfer auf die Töne, die ihnen zu hell scheinen: die Erzählung ist recht alt, aber nicht sowohl historisch, als Einkleidung eines Rechtsverhältnisses. Im ältesten Rom waren hundert Geschlechter, also tausend Fußknechte, jeden betrachtete man als von einem Hause gestellt. Neben diesen diente die Landschaft, wahrscheinlich nach ihren Orten aufgeboten. neue Gesetzgebung bildete nun den Phalanx um, entledigte die Altbürger von der Pflicht des Fußdienstes und gab ihnen zum Roßdienst Begünstigungen. Indem sie nun den Plebejern die Last des Fußdienstes auflegte, gab sie ihnen zugleich entsprechende Vorrechte und dadurch ein Mittel ihre Freyheit zu behaupten. So betrachtete Servius die ganze Nation als exercitus vocatus, als classis (S. 177).

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Ein besondres Interesse gewährt die Würdigung der Notizen über Cäles Vibenna und Mastarna d. h. über die etruskische Herkunft des Servius Tullius, welche eine auf den Lyoner Tafeln erhaltene Rede des Claudius aufbewahrt hat. Man weiß, welche übergroße Bedeutung für die Bildung des Römischen Staats Niebuhr dem etrurischen Elemente in der ersten Ausgabe eingeräumt hat. Er gesteht daher selbst (S. 192), von keinem literarischen Fund so überrascht worden zu seyn wie von diesem, und sich der Meinung hingegeben zu haben, daß sich von hier aus ein ganz neues Licht über die römische Geschichte verbreite. Um so entschiedener md in den Vorlesungen aller und jeder Zusammenhang des

Servius Tullius mit Etrurien geläugnet. Menn ich, heißt es S. 192,

,,die Geseßgebung, welche dem Servius Tullius zu geschrieben wird, untersuche, so ist, was auch von historischer Bestimmtheit davon abgezogen werden muß, dieselbe doch so friedlich und so frey, daß ich nicht denken kann, daß ein Condottiere, ein Heerführer von Banden sie so milde entworfen und die Monarchie in eine Republik hätte verwandeln wollen. Das ganze bürgerliche und politische Recht des Servius Tullius hat völlig latinischen Charakter.“

Ausführlicher als in der Geschichte wird der sagenhafte Charakter des Porsena behandelt (Seite 210). Lars oder Lar Porsena wird hier geradezu für einen Helden - Namen erklärt, wie Herakles bey den Griechen, Rustam bey den Persern, Dietrich von Bern oder Ezel in deutschen Liedern. Es mag einen historischen Porsena gegeben haben, der mythisch gemacht wurde, wie unser Sigfried, oder es gab einen mythischen Porsena, der in die Ge schichte gebracht wurde."

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Bey den Anfängen der Republik wird in den Vorlesungen eine Divination, welche die Ge= schichte nur als Vermuthung hinstellt, mit Entschiedenheit ausgesprochen und ausführlich entwickelt. Davon ausgehend, daß J. Brutus Plebejer und Tribunus celerum war, ferner davon, daß es mehrere Tribuni celerum gab, nimmt hier N. an, daß nach des Tarquinius Fall vier Tribuni celerum im Besitz der Herrschaft waren, wovon jeder einen Stand vertrat, Sp. Lucretius die Ramnes, Balerius die Tities, Collatinus die Luceres, Brutus die Plebejer, von welchen der erstere zugleich princeps senatus, der zweyte praefectus urbis gewesen. Die Tribuni celerum versammelten sich und beschlossen den Antrag auf die Abschaffung zu stellen, der Vorschlag gelangt durch den princeps senatus an den Senat, der Senat und die Curien beschließen es, dieß ist die lex curiata, welche zur Genehmigung auch noch an die Centurien kam. Daran reiht sich die weitere Bemerkung (S. 204), wie es gar nicht sicher sen, daß das Consulat augenblicklich nach Vertreibung der Könige eingesetzt worden, vielleicht stand Rom zuerst unter den vier Tribunis celerum; und die Vermuthung (S. 208), daß wohl abwech

und Tities, dann einer von den Luceres und ein Plebejer dem Staate haben vorstehen sollen. „Dieß können wir aber nicht weiter verfolgen.“

Ueber das nexum sind die Vorlesungen aus Anlaß der ersten secessio ziemlich weitläufig (S. 231), fie möchten aber der in der Geschichte darge= legten Ansicht N. wenig Vorschub leisten. Denn wenn hier von dem nexus gesagt wird: trug er seine Schuld nicht ab, so war er dem Gläubiger verfallen, war Fiduciar in seinem mancipium, jener konnte aber doch nicht ohne weiteres manum injicere, sondern mußte ihn in jure vindicare mit den Worten: hunc ego hominem ex jure Quiritium meum esse ajo; so ist die erstere Bezeich nung eben so monströs als die lettere Formel irrthümlich, da der nexus weder Eivität noch Freyheit einbüßt und also nicht wie ein Sklave vindicirt wer den kann.

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So weit die Vorlesungen dem Inhalte des zweyten Bandes der Geschichte entsprechen (S. 241 465) kann von einer ergänzenden oder fortfüh renden Bedeutung derselben überall nicht die Rede seyn, da die zweyte Ausgabe des zweyten Bandes in das Jahr 1830 fällt. Um jedoch zu zeigen, wie gleichwohl auch hier den Vorträgen ein eigener Reiz zukommt, mögen ein paar Säße angeführt werden, mit welchen die Erörterung der agrarischen Verhältnisse eingeleitet wird:

,,Dieses jus agrarium ist für mich um so wichtiger, da es mich zuerst zu kritischen Untersuchungen über die römische Geschichte geführt hat, während ich mich früher mehr mit dem griechischen Ulterthume beschäftigt hatte. Wie ich als Jüngling Plutorchs Parallelen und Uppian las, war mir das Verhältniß der lex agraria ganz räthselhaft. Man hatte geglaubt, der Sinn derselben sey eine Verlegung des Eigenthums, ein Maß zu sehen für dasselbe, so daß man dem, der über 500 Jugera hatte, das Ueberschießende nahm und so eine Vergrößerung des plebejischen Befißes auf Koften des patricischen Eigenthums schuf. Diese Vor: stellung fand vielen Beyfall: bey Macchiavelli, da er in einer revolutionären Zeit lebte und der Zweck ihm die Mittel heiligte, ben Montesquieu hingegen nicht minder, denn dieser betrachtete die Wieder: holung des Vergangenen für undenkbar, da in seiner Zeit jede Revolution so fern als möglich lag. Sein

hältnissen werden, die ihnen unbekannt sind und unmöglich scheinen, damals waren die revolutionären Ideen auf scheinbar ganz unschuldige Weise allgemein gangbar, selbst bey Männern, die in der Revolution zum absoluten Gegentheil übergingen" (S. 252).

Folgt die Geschichte des Spurius Cassius, der Auszug der Fabier, die publilischen Rogationen, wo die Verhaftung des Volero Publilius zu einer le= bendigen Schilderung der römischen Realcitation Anlas gibt:

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„Publilius weigerte sich, die Consuln sandten ihre Lictoren, um ihn obtorto collo vor ihr Tribunal zu schleppen. Die Toga war ein sehr weites Kleid aus einem Stück, in Form eines Halbzirkels, nichts war daran genäht, die Römer wickelten sich ganz hinein sollte nun jemand vor die Obrigkeit geführt wer den, so warfen die Schergen ihm den Zipfel der Toga um den Kopf und schleppten ihn so vor den Magistratus. Oft schnürten sie ihm den Hals dabey so zu, daß das Blut aus Mund und Nase floß. Wer so vorgeschleppt wurde, suchte sich zu wehren, indem er den Zipfel an sich zog und den Urm an: stemmte: dann nahm der Lictor ein Messer und zer schnitt die Togà, er hatte dann eine Stelle, wo er hineingreifen und den Ergriffenen mitreißen konnte. Dieß hieß vestem scindere (S. 270)."

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Der Uebermuth des Cäso Quinctius:

So liefen die Pentaliden in Mitylene mit Keulen umher und mißhandelten die dortigen Plebejer; wäh rend der Minderjährigkeit Ludwigs XIV. find noch solche Seenen in Paris vorgefallen, wo man nicht anders auf der Strasse ging als bewaffnet, weil man fürchten mußte, angegriffen zu werden; zur Zeit der Königin Unna war eine solche Bande vornehmer junger Leute

in London, genannt Mohocks, die vermummt in den Strassen umberliefen; unter König Wilhelm gehörte Lord Bolingbroke zu einer solchen Bande, wie wir aus Swifts Correspondenz ersehen (S. 283).

Besonders sorgfältig ist die Sage vom Coriolanus, die Gesetzgebung der 12 Tafeln, die Wanderung der Gallier und die Eroberung Roms durch fie ausgeführt.

Von da an (S. 399 f.) betreten wir das Gebiet des dritten Theils der römischen Geschichte, welcher nach Niebuhrs Tod durch Classen herausgegeben und, so weit er uns angeht, aus zwey verschiedenen

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Bestandtheilen zusammengefügt ist: aus einem kleineren (bis S. 173), welchen Niebuhr kurz vor sei= nem Tode so wie er ist ausgearbeitet, und einen großen (S. 173-656), den N. im Winter 183 niedergeschrieben hat.

Von dem letteren Theile der Vorträge von dem zweyten samnitischen Kriege bis zum ersten punischen ließe sich somit am füglichsten auch in sachlicher Hinsicht Ausbeute erwarten. Diese Hoffnung wird auch keineswegs getäuscht: manches ist hier anders oder entschiedner, nicht weniges ist reicher und vollständiger, als in dem Manuscripte von 1825. Leider betrifft dieser Zuwachs politische und juristische Gegenstände am wenigsten; sehen wir ab von der Erklärung des hortensischen Gesezes, welche die Vorlesungen (S. 543) im Einklange mit den Erörterungen der zweyten Ausgabe des zweyten Bandes geben, so ift andres nur ganz karg bedacht z. B. die Abschaffung des nexum auf einer halben Seite, und manches höchstwichtige ist übergangen, wie die Umgestaltung der Centuriatcomitien.

Darf als Beleg des oben angedeuteten Ver= hältnisses der Vorträge zu dem Hauptwerke einiges hervorgehoben werden, so wird in der Erzählung des ersten samnitischen Kriegs die Schlacht am Gaurus, welche in jenem an das Vorgebirg Misenum verseßt wird, in den Vorlesungen (S. 429) auf den Berg Gaurus bey Nuceria verlegt, indem die Römer von hier aus in Samnium eindringen, um Campanien zu schüßen.

(Schluß folgt.)

München.

Nro. 5.

herausgegeben von Mitgliedern

der k. bayer. Akademie der Wissenschaften.

7. Januar. 1847.

The History of the British Empire in India by Edward Thornton, Volume VI. London 1845.

Herr Thornton ist ein fleißiger Schriftsteller und gewandter Erzähler. Kaum hat er die Geschichte des britischen Reiches in Indien, die fünf dicke Bände umfaßt, vollendet, so erscheint ein sech fter Band als Nachtrag, welcher die Darstellung der Ereignisse in Hindostan und den benachbarten Ländern, China allein ausgenommen, bis zur Abberufung des Lord Ellenborough (Juli 1844) herabführt. Sieht man nun, wie die Bände dieser indischen Geschichte, ich möchte sagen, den Ereignissen schnell auf dem Fuße folgen; sieht man, wie auch sonst in Großbritanien über alle Reiche und Länder Asiens jährlich eine große Anzahl geschichtlicher und urkundlicher Werke erscheinen; so könnte man versucht seyn zu glauben, es wäre eine gar leichte Sache, die Begebenheiten und Zustände der einheimischen Staaten und das Getriebe der Europäer im Morgenlande zu erforschen und darzustellen. Und doch ist dieß wohl das schwierigste Unternehmen auf dem ganzen großen Gebiete der Geschichte, sowohl in Betreff der

Erforschung wie in der künstlerischen Behandlung des vielverzweigten Stoffes.

Wie der geschichtliche Stoff und seine Behandlung in Asien beschaffen ist, ward schon mehrmals in diesen Blättern angedeutet. Das Höchste, das in der Historiographie des Ostens erreicht wurde, sind die trockenen Jahrbücher der Chinesen, worin die wahren und amtlich erlogenen Thatsachen bunt

unter einander gemengt erzählt werden, aller An= muth der Rede, aller Umstände entkleidet, aus welchen sie hervorgingen und in welchen sie allein ihr richtiges Verständniß, ihre Begründung erhalten. Auf den Bewohner des Mittelreiches folgt alsbald der Araber, welcher die Schüler des Kongtse nicht selten sowohl in der Anordnung des Stoffes und in höherer Einsicht als in Betreff des universalhistorischen Blickes, weit übertrifft; man merkt es dem Araber sogleich an, daß er in der Schule der Griechen gesessen, ihr aber vor der Zeit entlaufen ist. Weit hinter beyden steht der geschwäßige, Phrasen drechselnde Perser, in dessen wässeriger, endloser Rednerey die Thatsachen so selten, gleichwie die Schiffe auf dem Weltmeere, einherschwimmen. Die christlichen Asiaten, die Armenier, Syrer und Georgier erreichen aber kaum die bessern Chroniken der Byzantiner.

(Fortseßung folgt.)

Historische und philologische Vorträge von B. G. Niebuhr.

Auch unter dem Titel: Vorträge über römische Geschichte, an der Universität zu Bonn gehalten von B. G. Niebuhr.

(Schluß.)

Das Geset, daß, wer einmal Militärtribun gewesen, nicht wieder Hauptmann werden folle, gibt

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