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Stellam quam viderant magi in oriente. Der Steren ward erfechen von den künigen in orient.

35) Primo paralipomenon. Capitulo II. Tres robufti id est fortes offerunt regi dauid aquam de cyfterna. Die starcken mann brachten den künig dauid waffer von der ciftern. 36) Thronus falomonis regis, III. Regum. Der Tron des künigs Salomon.

37) Maria obtulit filium fuum in templo domini. Lu. II. ca. Chriftus oblatus eft in, templum. María hat geopfert iren Sun in den tempel.

38) Archa teftamenti prefigurauit beatam virginem mariam. Exo. XXV. Die arch des altten gefacz hat bedewt Mariam.

39) Candelabrum aureum cum feptem lampadibus figt. (fignificat?) beatum virginem mariam. Exodi XXV. Der guldin leuchter mit den fyben ampeln bedeuttet mariam die junckfrauwen.

40) Puer Samuel offertur in templo domini. Primo Regum. per totum. Das Kind Samuel wirt geopfert in dem tempel des Herren.

41) Hic Maria cum ihefu intrauit in egiptum. Mathei. Omnia ydola Egipti corruerunt cum deus intraret in egiptum. In fcolaftica hyftoria. Maria ift geflochen mit jhefus in Egipten landt da ivelen (vielen?) alle abgötter nyder.

42) Egipcii fecerunt ymaginem virginis cum puero propter propheciam Jeremie in honore beate marie. yfaie in fcolaftica hyftoria. Die Egipten kinder machten eyn bildnufs der iunckfraw maria mit irem kind von der weyffagung wegen des propheten Jeremie in der eren der iunckfrawen marie.

43) Puer Moyfes confregit_coronam regis Egipti cum hamone. In fcolaftica hyftoria. Exodi. III. Das Kind Moyfes zerbrach die kron des künigs von egipto mit dem abgot.

44) Statuam grandem vidit Nabuchodonofor rex. Eyn grofs faul fache der Künig Nabuchodonofor.

Ueberhaupt 192 Figuren.

(Fortsetzung folgt.)

Das Bocksdorfsche Remissorium

zum sächsischen Land-, Lehn- und Weichbildrechte wird in der mittelalterlichen Rechtsgeschichte vielfach genannt: gleichwohl sind die litterargeschichtlichen Angaben darüber - s. Spangenbergs Beiträge zu den deutschen Rechten S. 76. — noch immer unzureichend, so dass Homeier in seinem Verzeichnisse der deutschen Rechtsbücher des Mittelalters S. 26 auch hierüber weitere Erörterungen für nöthig erachtet.

Zunächst ist hervorzuheben, dass zwei Brüder Bocksdorf als Verfasser in Betracht kommen: Brottuf sagt nämlich in der Merseburger Chronik II. 47.:

Im jare 1426. hat Doctor Tammo, das ift Damianus von Boxdorf, ein Thumbherr zu Marsburg, das Remifforium oder den indicem vnd die concordantias vber das fächfifche Recht in einem jare zu Marsburg gemacht; vnd diefer Tammo hat fieben Brüder gehabt: nämlich Theodoricum, Bifchoffen zu Naumburg u. s. w.

Desselben Damms von Bocksdorf gedenkt auch das in Ludwigs Reliquiis manufcriptorum tom. IV. abgedruckte chronicon episcopor. Merfeburgenfium S. 447 beim Jahre 1431. und die Brottufsche Nachricht von einem Dammschen Remissorium wird, wie Spangenberg S. 77 versichert, durch eine Mainzer Handschrift in Homeiers Verzeichnisse wahrscheinlich Nr. 291 bestätigt, in welcher Damm v. Bocksdorf zu solcher Arbeit eigenhändig sich bekennt.

Dass hiernächst der zweite Bruder, der bekannte Leipziger Professor und nachmalige Naumburger Bischof, Dietrich von Bocksdorf, welcher sogar seine Grabschrift - Schamelii Numburgum literatum S. 8.- ein fpeculum juris nennt, unter andern rechtswissenschaftlichen Schriften ebenfalls dergleichen Remissorium verfasst habe, erzählt nicht nur der Bosauer Mönch, Paul Lange, sowohl in der Naumburger ChroMencken fcriptor. rer. german. III. 48. als auch in der Zeizer - Piftorii fcriptor. rer. german. I. 1249. sondern es bezeugt dies auch eine in der Dresdner Bibliothek unter M. 24. in Homniers Verzeichnisse Nr. 104. aufbewahrte Papierhandschrift dieses Dietrischen Remissoriums.

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Dieselbe hat 175 Blätter, ist besage des Explicit von „An. Ballersleben fub anno domini 1175. fabbato ante affumptionis" vollendet worden und führt auf dem letzten Blatte von gleichzeitiger Hand das Rubrum:

Dis Remifforium hat der Erwerdige in Got vater vnnd herre, here Theodricus vonn Bockftorff, Bifcof zue Nunborg, feliger obir den Sach(ff)enfpigel, Wichbilde vnnd Lehenrecht gemacht. Anno etc. 1453. jare.

Die ersten fünf Artikel sind: Abt, Abfundern, Abifch, Abgang, Abfcencia; die letzten fünf: Wonheyt, Wolthun, Wordt, Wucher, Wundt.

Die Dresdner Bibliothek besitzt auch einen, wie die vorgenommne Vergleichung vieler Artikel zeigt, gleichlautenden Abdruck dieses Remissoriums, eine Inkunabel ohne Angabe von Zeit, Ort und Drucker, in welcher aber Bocksdorfs Name nicht genannt wird.

Ob und in wie weit übrigens Dietrich von Bocksdorf die frühere Arbeit seines ältern Bruders Damm der seinigen zu Grunde gelegt habe, so dass eigentlich nur von einem Bocksdorfschen Remissorium die Rede sein könne: das hat in Ermangelung eines zu vergleichenden Exemplars jenes ältern Dammschen Werks nicht ermittelt werden können.

Dresden.

Archivar Herschel.

Bibliothekchronik und Miscellaneen.

Die Leipziger Zeitung meldet in der Wissenschaftlichen Beilage zu Num. 160. (Num. 54. vom 8. Juli) Seite 295 (3713) folgendes. Unter den Auspicien Sr. Maj. des Königs von Bayern hat sich zu München eine Commission von sachkundigen Männern zur Erforschung der vaterländischen, nicht blos der bayerischen, sondern auch der deutschen Geschichte aus den Quellen der Archive und Bibliotheken gebildet, welche die Resultate ihrer Untersuchungen durch jährliche Publicationen zum Gemeingut der gelehrten Welt zu machen beauftragt sind. Zur Herausgabe dieser Arbeiten hat der König jährlich 5000 fl. aus seiner Privatkasse bestimmt, und noch im Laufe dieses Herbstes soll, sicherm Vernehmen nach, die erste dieser, durch königliche Liberalität möglich gewordenen Veröffentlichungen an's Licht treten, und viele bisher noch gar nicht oder mindestens nur unvollständig bekannte Documente und Quellen von der entschiedensten Wichtigkeit bringen. So z. B. die Geschichte Friedrichs des Siegreichen von der Pfalz durch dessen Hofkaplan Matthias von Kemnat, ein Werk, das noch 1835. als verloren bedauert wurde; den von Pertz nur unvollständig edirten, bis in die Karolingerzeit hinaufreichenden und für althochdeutsche Namensforschung so bedeutenden berühmten Codex von St. Emmeran; ferner einen Codex von Obermünster, einen von Berchtesgaden, beide mit wichtigen geographischen Aufschlüssen; dann die Annales Scheftlarienses, von geringem Umfang, aber dennoch grosses Licht über deutsche und bayerische Geschichte in der ersten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts verbreitend; die ältesten Verzeichnisse des bayeri

zwar

schen Episcopats, die Angabe der Tage und Orte jener blutigen Magyarenschlachten, in denen die ältesten, zweifellosen Ahnherren der Wittelsbacher unverwelkliche Lorbeeren errungen, aus gleichzeitigen Aufzeichnungen des zehnten Jahrhunderts, die Acten des Dingolfinger Concils von 932. u. v. a. m.

Bitte.

Sollte irgendwo in öffentlichem oder Privatbesitz sich eine vollständige Handschrift von:

Matthiae Kemnatensis Chronicon

(Geschichte Friedrichs des Siegreichen von der Pfalz) (vgl. den vorhergehenden Artikel) befinden: so ergeht hierdurch an die Herren Vorsteher der betreffenden Anstalten oder Besitzer die ergebenste Bitte, solche entweder an das hiesige Königliche Allgemeine Reichsarchiv einzusenden, oder, dafern dies nicht angehen sollte, über sie gefällige nähere Anzeige bezüglich des Alters derselben u. s. w. ebendahin oder an den Unterzeichneten (welcher an der Spitze der hierselbst gebildeten Commission zu Erforschung und Veröffentlichung alter vaterländischer Geschichtswerke steht) gelangen zu lassen.

München.

Prof. Dr. Georg Thomas Rudhart,

Director des Königl. Allgemeinen Reichsarchivs und ord. Mitglied der Königl. Akademie der Wissenschaften.

Bitte.

Der Unterzeichnete stellte bereits 1841. im 2. Jahrg. dieser Zeitschrift (S. 115. Anm. 1.) an Heraldiker die Bitte um Auskunft, wem wohl das a. a. O. abgebildete Wappen in einer Leipziger Handschrift des Valerius Maximus angehören möge. Da damals keine Antwort erfolgte, eine solche aber zur Entscheidung einer kunstgeschichtlichen Frage über jenes mit den schönsten Miniaturen gezierte Manuscript wesentlich beitragen könnte: so erlaube ich mir hierdurch nochmals die Bitte um Auskunft auszusprechen.

Naumann.

Verantwortlicher Redacteur: Dr. Robert Naumann. Verleger: T. O. Weigel. Druck von C. P. Melzer in Leipzig.

SERAPEUM.

eitschrift

für

Bibliothek wissenschaft, Handschriftenkunde und ältere Litteratur.

Im Vereine mit Bibliothekaren und Litteraturfreunden

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Dr. Ludwig Friedrich Hesse,

Fürstl. Schwarzb. Rudolst. Hofrath, geh. Archivar und Bibliothekar.

(Fortsetzung.)

Prooemium Speculi h. s. ex cod. Jenensi,
Cf. Wiedeburg 1. c. p. 124-134 1).

Wiedeb.

p. 124.

Incipit prohemium novae compilationis

Cuius nomen et tytulus est fpeculum humanae falva

tionis

Expediens videtur et utile (et G) quod primo in hoc
prohemio exponatur

De quibus materiis et hyftoriis in quolibet capitulo
dicatur

5 Et qui diligenter hoc capitulum perftuduerit

De facili quafi totum librum per fe intelligere poterit.

1) Vergleichung und Lesarten des Cod. Erfurt. Goth. und der Ed. Z. s. pag. 232 dieser Nummer.

XVI. Jahrgang.

15

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