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Die russischen Feld-Artillerie-Parks (Munitions-Colonnen").

Die russische Armee hatte nach der bestandenen Organisation im europäischen Russland 25 fliegende, 24 mobile und 6 reitende, am Kaukasus aber 8 fliegende, 2 mobile und 11 reitende Artillerie-Parks, welche nach der damaligen Anzahl der Armee-Corps 9 Park-Artillerie-Brigaden formirten.

Die nunmehr auf den Kriegsschauplätzen aufgetretenen und zur weiteren Mobilisirung bereit gehaltenen Heeresmassen hatten zur Folge, dass die unzulänglichen Munitions-Colonnen wesentlich vermehrt werden mussten. Demgemäss wurden theils aus den bisherigen Artillerie-Parks, theils durch Neuformationen: 48 Divisionsfliegende Artillerie-Parks, 18 Cavalerie-Abtheilungen des fliegenden Artillerie-Parks, 6 Schützen-Abtheilungen des fliegenden Artillerie-Parks und 522) Abtheilungen der mobilen Artillerie-Parks aufgestellt.

Die Divisions- fliegenden Artillerie-Parks numeriren von 1 bis 48 und gliedern sich jeder in 2 Infanterie-Abtheilungen à 32 vierrädrige mit 6 Pferden bespannte Munitions-Karren, und in 3 Artillerie-Abtheilungen à 22 derlei MunitionsKarren, was 130 Munitions-Wagen ergibt. Die Divisions- fliegenden Artillerie-Parks können jedoch auch mit der Hälfte (65) der normirten Munitions-Fuhrwerke aufgestellt werden. Divisions-Parks, bei welchen noch zweirädrige Munitions-Karren im Gebrauche stehen, führen nur 124 derlei Fuhrwerke mit sich.

Im Frieden besteht für jeden solchen Park nur eine Cadre-Abtheilung für die Instandhaltung des unbespannten und deponirten Materiales.

Die Cavalerie-Abtheilungen Nr. 1 bis 18 und die Schützen-Abtheilungen Nr. 1 bis 6 des fliegenden Artillerie-Parks sind für die im europäischen Russland liegenden 3 Garde-, 14 Armee-Cavalerie- und 1 Don-Kosaken-ReiterDivision, beziehungsweise für die Garde- und 1. bis 5. Armee-Schützen-Brigade bestimmt. Die Cavalerie-Abtheilungen haben zu 26, die Schützen-Abtheilungen aber zu 16 vierrädrige mit 6 Pferden bespannte Munitions-Karren. Im Frieden bilden die gedachten Abtheilungen in den betreffenden Militär-Bezirken zu vier, im Warschauer hingegen zwei combinirte Cavalerie-, beziehungsweise combinirte Cavalerie- und Schützen-(Cadre)-Abtheilungen des fliegenden Parks, ebenfalls für die Instandhaltung

des Materiales.

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Die bisher nur für den Krieg normirten 52 mobilen Abtheilungen numeriren innerhalb der betreffenden Artillerie-Parks von 1 bis 4. Jede Abtheilung erhält 48 vierrädrige mit 6 Pferden bespannte Munitions-Karren.

Von den mobilen Artillerie-Parks wird das Material im Frieden deponirt, und zwar vom mobilen Artillerie-Park Nr. 1 und 2 in St. Petersburg, vom mobilen Artillerie-Park Nr. 3 in Dünaburg, vom mobilen Artillerie-Park Nr. 4 in Bobruisk, vom mobilen Artillerie-Park Nr. 5 und 6 in Brest-Litewski, vom mobilen ArtilleriePark Nr. 7 in Kiew, vom mobilen Artillerie-Park Nr. 8 und 9 in Kremencug, vom mobilen Artillerie-Park 'Nr. 10 in Kursk, vom mobilen Artillerie-Park Nr. 11 and 12 in Moskau, vom mobilen Artillerie-Park Nr. 13 (noch unbekannt).

Für die mobilen Park-Abtheilungen bestehen im Frieden keine Cadres. Sämmtliche vorerwähnten Parks stehen im Frieden in den betreffenden MilitärBezirken unter eigenen Chefs, welche an die Stelle der bisher bestandenen ArtillerieParks-Brigadiere getreten sind und nunmehr ',,Chef des fliegenden ArtillerieParks des nten Militär-Bezirkes" heissen.

Der ostsibirische mobile Artillerie-Halb-Park behält seine bisherige Organisation. Ueber die Aufstellung einer kaukasischen Schützen-Abtheilung des fliegenden Artillerie-Parks, sowie über die Reorganisation der dortigen reitenden und mobilen Park-Artillerie, fehlen noch nähere Daten, und es kam zu den bisher bestandenen Parks nur eine Cavalerie-Park-Abtheilung von 24 Munitions-Karren für die combinirte kaukasische Kosaken-Division hinzu. Rücksichtlich der für die ParksAbtheilung zum Mitführen bemessenen Munition sind die hierüber ergangenen Bestimmungen noch nicht bekannt.

1) K. M. E. Nr. 110, 135, 239 ex 1877.

2) Es sollen 56 derlei mobile Abtheilungen, und zwar 48 für die Feld- und 8 für die ReserveInfanterie-Divisionen, dann circa 70 Local-Artillerie-Parks (Depots) zur Errichtung gelangen.

Die Gefechtsweise der Compagnie.

Von k. k. Lieutenant v. Colerus des Infanterie-Regimentes Nr. 44.

Die Compagnie als tactische Einheit bietet im Verlaufe eines, sei es nun von ihr allein, oder im Vereine mit anderen Abtheilungen durchgeführten Gefechtes, eine klar sich darstellende Wechselwirkung von Offensive und Defensive, Verstärkung oder Verminderung der direct kämpfenden Theile durch den Eintritt frischer oder Austritt verbrauchter Truppen, die in dem Bestreben gipfelt, die eigene Kraft der gegnerischen gegenüber überwältigend zur Geltung zu bringen. Während dieses ganzen Entwicklungs-Processes stellen sich die in jedem Gefechte erscheinenden Momente auch hier, wenn auch en miniature dar, aus ihnen werden Theil-Actionen im eigentlichen Hauptkampfe, und die Partiell-Resultate der einzelnen Abtheilungen geben dann das Totale: Gewinn oder Verlust.

Es kann daher wohl behauptet werden, dass von der guten Verwendung der oberwähnten Gefechtsglieder: der tactischen Einheiten, der Gesammterfolg zum Theile abhängig sei.

grossen

Obwohl richtige Disposition der Abtheilungen, dem allgemeinen Zwecke entsprechende Zuweisung der einzelnen Aufgaben an jene, eine Hauptbedingung zur Erreichung des End-Resultates: Ueberwältigung des Feindes ist, so übt doch die Durchführung des erhaltenen Auftrages einen gleich grossen Einfluss auf den Gang der Action aus, und der specielle Zweck, den obwaltenden Umständen gemässe Verwendung der zu Gebote stehenden Kräfte, wird einen Haupt-Factor des Reussirens bilden.

Eine derartige gute Verwendung der Abtheilung wird vor Allem bezwecken, relative Ueberlegenheit sich selbst zu gewinnen. Diese aber ist in der einheitlichen Führung zu suchen, die mit Benützung der durch das Terrain, selbst durch den Feind gegebenen günstigen Chancen, unter möglichst geringen Verlusten, ohne Zeitversäumniss, mit voller Ausnützung aller Kräfte die Entscheidung herbeiführt und dem Feinde das Gesetz seiner Handlungen octroyirt. Indem man diesen von sich abhängig macht, erlangt man schon bei geringerer numerischer Kämpferzahl die Ueberlegenheit über ihn.

Organ der milit.-wissenschaftl. Vereine. XV. Bd. 1877.

18

Ein jedes Gefecht gliedert sich in einen Vorbereitungs- und einen Entscheidungs-Act. Der erstere muss diesem den Weg bahnen, entgegenstehende Hindernisse bei Seite räumen; er soll den Feind moralisch und physisch derart erschüttern, dass letzterer dem entscheidenden Choc unterliegen muss; er hat die relative Ueberlegenheit zu verschaffen. Daher wird schon in der richtigen Vorbereitung die günstige Entscheidung ihren Ursprung finden.

Gehen wir nun dahin über, die Art und Weise zu betrachten, wie eine Compagnie zur Verwendung gelangen kann, um sodann ihr diesbezügliches Benehmen zu besprechen.

Sie kann entweder vollkommen selbständig, also isolirt, oder im Verbande anderer Truppenkörper auftreten, und wird in beiden Fällen die Lösung der gestellten Aufgabe durch „Angriff" oder Vertheidigung" bewirken.

In allen diesen Fällen ist das Feuer das Haupt- Element; es leitet das Gefecht, führt es und bereitet die Entscheidung vor, um sie selbst, wenn die Verhältnisse es ermöglichen, zu bewirken. Der Bajonnet-Angriff ist das äusserste Mittel, die ultima ratio, einem zähen Gegner gegenüber.

,,

Der Erfolg wird sodann unmittelbar wieder durch Feuer ausgenützt, Misserfolgen damit entgegengetreten. Als weiteres Gefechtsmittel dient die Formation: „geschlossen" und mit Schwärmen". — Erstere ist dem Bedürfnisse entsprungen, die Truppe vollkommen in der Hand des Commandanten zu erhalten, letztere, einer immer mehr sich entwickelnden und an Gewalt zunehmenden Feuerverwendung, um durch Terrain-Ausnützung die Verluste zu verringern; beide aber die gleiche Absicht enthaltend, den möglichst ausgiebigen Waffengebrauch zu gestatten.

Wir kennen nun die Anforderungen an die Führung einer Abtheilung, wir kennen nun im grossen Ganzen die zur Erfüllung jener vorhandenen Mittel und gehen nun auf den ersten, oben angeführten speciellen Fall über.

Die Compagnie isolirt.

Es ist dies eine minder häufig vorkommende Erscheinung, da eine Compagnie in eine derartige Lage wohl nur als kleines Streif-Commando, als Seiten- oder Nachhut, kurz bei solchen Affairen kommt, wo eine bestimmte, ihren Kräften entsprechende Aufgabe ihr zugetheilt und eine weitere Unterstützung durch andere Abtheilungen nicht vorausgesetzt wird.

Die Entscheidung erfordert aber das Eingreifen einer neuen Kraft, die, durch den Vorbereitungs-Act möglichst unberührt, nun zur Geltung gelangt: die Reserve.

Das Reglement sagt darüber (§. 38, P. 532):

„Im ersten Falle (isolirtes Auftreten) wird der Compagnie-Commandant auf die Ausscheidung einer Reserve Bedacht nehmen müssen, welche während der Einleitung und Entwicklung des Gefechtes den Rückhalt der kämpfenden Abtheilungen zu bilden, bei der Entscheidung aber keineswegs unthätig zu bleiben, sondern nach Umständen mit voller Kraft in das Gefecht einzugreifen hat, wenn der vielleicht schwankende Erfolg dadurch gesichert werden kann."

Schwärme und

Die übrige Kraft wird in der Feuerlinie Unterstützungen verwendet, und zwar normal in beide letztere Formen gleichmässig getheilt, obwohl auch durch die Verhältnisse, durch den Gefechtsgang selbst bedingt, ein Theil im Stärkeverhältnisse den anderen überwiegen kann.

Nebst diesen zum Kampfe direct bestimmten Theilen müssen auch Maassregeln zur Sicherung dieser ersteren angewendet, daher: Späher, Patrullen etc. in Vor- und Flanken-, auch bei Erforderniss in das RückTerrain entsendet werden.

Versetzen wir nun eine solche isolirte Compagnie in die Rolle des Angreifers.

Nach der Auffindung und Recognoscirung des Feindes, und dem gefassten Angriffs - Entschlusse, wird die Disposition gegeben, nach letzterer die Theilung der Truppe in Feuerlinie und Reserve" vorgenommen.

Wie stark soll nun jede dieser beiden letzteren sein?

Schablonenartig dies voraus bestimmen zu wollen, wäre absurd, da hiebei Factoren berücksichtigt werden müssen, deren Art des Auftretens und Einwirkens von der speciellen Sachlage dependirt. Es sei nur das Terrain, die zu Gebote stehende Zeit, Stärke des Gegners, Zweck der Action erwähnt.

Die Zeit dürfte wohl ihren Einfluss in keinem so bedeutenden Grade geltend machen, vorausgesetzt, ihrer sei im Ueberflusse vorhanden; da es stets von Vortheil sein wird, in der möglichst kürzesten Frist den gesetzten Zweck zu erreichen.

Letzterer wird im Angriffe und in der Vertheidigung der gleiche bleiben: Vernichtung des Feindes, und dem entsprechend müssen die Maassnahmen getroffen werden; vermögen sie das Ziel nicht zu erreichen, so soll es nicht ihre Schuld sein.

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Pferde

Im Kriege Im Frieden

12

3 4spännige Proviant-Wagen

Intendanz-Train 1 4spänniger Cassa- und Schriften

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Die Anzahl der Officiers-Bagage- und Mannschafts- Wirthschaftswagen im Kriege ist nicht bekannt.

Die Feld-Genie-Parks führen jene mobilen Reserve-Vorräthe an Schanzzeug und sonstigen Instrumenten mit sich, welche zur erweiterten Befestigung von Stellungen wie zur Completirung der bei Genie- und sonstigen ArmeeTruppen im Felde unbrauchbar gewordenen Werkzeuge erforderlich sind.

Auf jede der 12 Sectionen entfallen die für eine Armee-Division und eine Sappeur-Compagnie nothwendigen Werkzeuge, welche für einen Feld-GeniePark wie folgt bemessen sind:

a) Für die Armee an Schanzzeug.

7200 bestielte Stahl-Schaufeln,

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