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Auf diese Art hätte der Staat im Frieden die Kosten zu bestreiten: a) für einen beständigen Präsenz-Stand der Linie, dann der Cadres der Feld-Armee und Landwehr bei 88.000 Mann und 22.000 Pferde: b) durch 5, Monate für einen Stand von 30-32.000 Recruten kürzerer Ausbildungszeit bei den Fusstruppen der Linie;

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c) durch 30 Tage, während der Waffenübungen, von fünf Jahrgängen der Feld-Armee für 600.000 Mann und 50.000 Pferde.

Gegen die Kosten eines modernen Cadre-Heeres von derselben Stärke würde sich, trotz des hier vorausgesetzten verhältnissmässig hohen Friedensstandes an Officieren, Pferden, Material u. s. w., eine jährliche Ersparniss von beiläufig 30 bis 40 Procent im Kriegs-Budget ergeben.

Gegenüber diesem Ergebniss in volkswirthschaftlicher Beziehung, wäre nun auch die rein militärische Seite der Sache zu erwägen.

IV.

Bei dem Vergleich des hier auseinandergesetzten Systemes mit dem gegenwärtigen Cadre-System, fallen folgende Hauptfragen in's Gewicht, nämlich jene über den Werth der Mannschaft in Bezug auf die geistige und physische militärische Ausbildung, dann über die Möglichkeit der Beschaffung brauchbarer Officiere und Unterofficiere, endlich über die Deckung des Pferdebedarfes im Frieden und im Kriege.

Wenn man bedenkt, dass eine Herabsetzung der Präsenz-Pflicht auf ein halbes, beziehungsweise ein ganzes Jahr überhaupt nur unter der Voraussetzung möglich gedacht wurde, dass die gesammte Jugend des Landes militärischen Voruntericht geniesse, so lässt sich auch im Voraus erwarten, dass der militärische Geist jedes Einzelnen Wehrmannes nicht hinter jenem soldatischen Bewusstsein zurückstehen werde, welches gegenwärtig den im Heere Eingereihten durch drei Jahre anerzogen wird.

Es würde sich möglicherweise, mit Rücksicht auf das in der Jugend mit lebhaftem Eifer aufgenommene militärische Wesen, noch ein günstigerer Schluss auf den geistigen Werth des Ganzen ziehen lassen, als dies jetzt der Fall ist').

Was nun die Gründlichkeit des mechanischen Theiles der militärischen Ausbildung betrifft, so würde dieselbe unter den obigen Voraussetzungen bei den Fusstruppen allen Ansprüchen genügen, wenn die

1) Dass die sogenannte „militärische Jugend-Erziehung" in den Volksschulen etc. dem Heere als Vorarbeit nützlich wäre, ist wohl nicht zu bezweifeln; gegen die Ueberschätzung ihres positiven Werthes als militärische Ausbildung sprachen sich aber die gewichtigsten Autoritäten aus.

D. R.

militärische Disciplin während der Präsenz-Zeit und den Waffenübungen mit eiserner Consequenz gehandhabt, und nebenbei in dem mehr formellen Theile der Reglements jede nur thunliche Vereinfachung durchgeführt würde.

Bei den technischen Truppen wäre die in der Zusammensetzung bereits angedeutete stricte Einhaltung des Principes der Arbeitstheilung nach Möglichkeit auszunützen.

Als wunder Punct des Ganzen erschiene in jeder Beziehung die Ausbildung der Cavalerie und Feld-Artillerie.

Die durchschnittliche Güte dieser Waffen würde unbedingt gegen den heutigen Werth derselben zurückstehen, und könnte nur noch durch die sorgfältige Auswahl der am meisten befähigten Individuen bei der Einreihung, sowie durch die gründlichste Ausnützung der späteren Waffenübungen gehoben werden.

Die wichtige Frage über die Beschaffung und den Werth des Officiers-Corps und der übrigen Chargen muss einer eingehenderen Behandlung gewürdigt werden.

Die verhältnissmässig kleine Linien-Armee würde ihren Bedarf an tüchtigen Officieren und den nöthigen älteren Unterofficieren, als BerufsSoldaten, leicht aufbringen, wenn der Staat die Bezüge und Pensionen derselben entsprechend regeln würde, so dass dann durch die grössere Zahl der Concurrenten eine reichere Auswahl möglich wäre.

Von den höhern Officieren und den Stäben der Feld-Armee müsste bei den früher erwähnten Cadres mindestens der vierte Theil des gesammten Bedarres, ebenfalls als Berufs-Officiere, unterhalten werden.

Diese Officiere würden aus der Linien-Armee hervorgehen, und in den Rangs-Gruppen derselben auch verbleiben, so dass durch den zeitweise sich ergebenden Wechsel die Fortbildung derselben nicht in Frage käme. Ausserdem würde diese Maassregel ein rascheres Avancement der Berufs-Officiere bis in die höheren Führerstellen mit sich bringen.

Den Officieren der Corps-Commanden und Cadres der Feld-Armee hätte ausser ihren Dienstgeschäften auch ein wichtiger Antheil an der Schulung der Nichtberufs-Officiere und sonstigen Chargen der FeldArmee, sowie die Ueberwachung des militärischen Unterrichtes der Jugend zuzufallen.

Bezüglich der Ernennung in die einzelnen Chargen-Grade der Feld-Armee wäre im Allgemeinen folgender Vorgang möglich :

Die niederen Unterofficiere würden aus den ausgebildeten Wehr fähigen der Linie bei ihrem Uebertritte in den Stand der Feld-Armee ernannt; die Führer, Feldwebel u. s. w. hingegen aus jenen, die eine dreijährige Dienstzeit vollstreckt oder bereits zwei Waffenübungen mitgemacht haben.

Die Subaltern-Officiere der Feld-Armee müssten, wie dies ohuedem theilweise schon üblich, jenen Wehrpflichtigen entnommen werden, welche die Officiers-Charge anstreben, derselben in socialer Beziehung entsprechen, vor ihrem Eintritte in die Linie mindestens eine MittelSchule gut absolvirt und ihre einjährige Präsenz-Pflicht mit besonders günstigem Erfolge vollstreckt haben.

Ferner könnten auch passende Individuen aus dem Stande der Unterofficiere der Linie und der Feld-Armee, insbesonders jene, welche drei oder mehr Jahre gedient haben, zu Officieren in der Feld-Armee ernannt werden.

Jeder nicht active Officier der Feld-Armee müsste jedes Jahr zu den Waffenübungen einrücken und sich am Schlusse derselben einer entsprechenden schriftlichen Klausur-Prüfung unterziehen.

Jene Subaltern-Officiere, welche in mindestens vier Waffenübungen ihre Befähigung dargethan haben, wären in das Avancement zum Hauptmann einzubeziehen.

Für den Anspruch auf ein weiteres Avancement in den nicht activen Chargen der Feld-Armee wäre nebst der bei den Waffenübungen erwiesenen Geschicklichkeit für die betreffende Charge, auch das Ergebniss einer vorwiegend praktischen Prüfung und Erprobung bei der bezüglichen Waffengattung der Linien-Armee nothwendig.

In derselben Weise hätte die Auswahl der nöthigen Ober-Officiere für die Stäbe, dann des Personales der Militär-Beamten u. s. w. stattzufinden. Ferner würde sich ein Theil der Commandanten-Stellen der FeldArmee noch durch jene Officiere besetzen lassen, welche aus dem Verbande der Linien-Armee in's Privatleben treten.

Wenn man annimmt, dass der Staat bei den beständigen Cadres der Feld-Armee im Frieden 150 Generale, 250 Oberste als Brigadiere, Generalstabs-Chefs u. s. w., 360 sonstige Stabs- und Ober-Officiere, dann 200 Officiere des Generalstabes unterhält, so würde die Zahl der noch nöthigen nicht activen Officiere 1100 Stabs-Officiere als Bataillons- und Divisions-Commandanten, 4400 Hauptleute und Rittmeister, dann bei 24.000 Subaltern-Officiere betragen.

Für die Cavalerie der Feld-Armee wären im Kriegsfalle noch bei 200 Officiere von den aufzulösenden Remonten-Abtheilungen der Linie zu entnehmen.

Die Officiere der Landwehr kämen aus den minder kriegstauglichen, dann jenen Officieren der Feld-Armee zu besetzen, welche das MaximalAlter ihrer Charge überschritten hätten, endlich aus den hiezu noch geeigneten Elementen der Mannschaft.

Der hier ausgewiesene Bedarf an activen und nicht activen Officieren ist im Verhältnisse zu der Gesammtzahl der Mannschaft noch nicht besonders reichlich bemessen, würde aber dennoch schon die gesammten jüngeren intelligenten Kräfte der Bevölkerung in Anspruch nehmen, und wäre daher nur unter der Voraussetzung einer höheren Durchschnittsbildung und eines nachhaltigen patriotischen Gefühles beim ganzen Volke, aufzubringen.

Es bleibt schliesslich noch die Frage der Deckung des Bedarfes an Pferden zu erörtern.

Man hat bis jetzt in mehreren Staaten versucht, die allgemeine Wehrpflicht in verschiedenen Formen auch auf den Pferdestand des Landes auszudehnen, ohne in dieser heiklen Angelegenheit besonders weit gekommen zu sein, da man durch eine stärkere Pression in dieser Richtung die Eigenthumsrechte der Einzelnen schädigen und dadurch leicht die gesammte Production dieses wichtigen Artikels bezüglich seiner Quantität und Qualität gefährden könnte.

Das Pferd ist im Grossen eine Waare so gut wie jede andere, die Erzeugung derselben richtet sich wie überall nach dem Bedarfe, das Angebot nach der Nachfrage, die Qualität nach dem Begehren der HauptConsumenten.

Erscheint der Staat selbst schon im Frieden als Haupt-Abnehmer, und zwar in der Eigenschaft eines Käufers, so wird sich die gesammte Production nach seinen Bedürfnissen richten.

Eine bestimmte Qualität ist besonders bei Reitpferden und ArtillerieZugpferden nothwendig; um diese beim Producenten zu erreichen, müsste der Staat seinen Kriegsbedarf an derlei Pferden schon im Frieden durch Kauf decken, für den sonstigen Bedarf an Zugpferden würde eine die Bevölkerung möglichst wenig belästigende Evidenthaltung im Frieden genügen.

Der Staat kann nun den erwähnten Bedarf an Pferden schon im Frieden kaufen, denn die daraus erwachsenden Auslagen ergeben eine fruchtbringende Anlage für das Land selbst, und dieser Ankauf, welcher aus dem Gesammtvermögen bestritten wird, ist zugleich die beste Form der Beiziehung des Pferdestandes zur allgemeinen Wehrpflicht.

Die Erhaltung dieser angekauften Pferde im Frieden ist jedoch nur dann möglich, wenn sich dieselben das Futter gleichsam bei der Bevölkerung verdienen.

Die Ausführung dieser Grundsätze führte zur sogenannten Beurlaubung der Pferde im Frieden, wie dieselbe im kleineren Maassstabe schon in mannigfacher Form besteht.

eise die Erhaltung derselben durch die hrbar sei.

Thauptsächlich durch die Cultur-Verhält- mi kann unter gegebenen Bedingungen ein Zerschreiten.

jährlich eine verhältnissmässig grosse Zahl ▼i Las Bedürfniss nach derlei Pferden sich in dem- ler Bevölkerung fühlbar machen, und der Staat dürfte aging derselben wohl nicht in Verlegenheit kommen, mi Weise dieser Unterbringung billigen Anforderungen

Keiner gewissen Reihe von Jahren übergingen diese Pferde - las freie Eigenthum ihrer Ernährer, denen man noch für die se Erhaltung und Beistellung derselben zu den Waffenübungen 4ze wisse Jahres-Prämie zuerkennen könnte.

Bei der

3ei der Vertheilung dieser Pferde ve Angehörigen der T-id-armee selbst als Bewerber sie zu berücksichtigen, so 7 deser Pferde bei ihren Reitern ass auf diese Art beurlaubt sein. mi smese Wartung geniessen könnte. the fursatz der Wehrkraft würde sich der le für die Linie, dann auf • que malaguerie Sir die Feld-Armee belaufen, zara-7 stum zu betrachten wären. perdunklers in Kriege wäre durch Conscription

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