Page images
PDF
EPUB

Ueber die zukünftige Gestaltung der modernen

Heere.

Von A. Ströhr, k. k. Oberlieutenant, zugetheilt dem Generalstabe.

I.

Alle Kriege der jüngsten Zeit nähern sich immer mehr dem Charakter echter Volkskriege, in welchen die Nationen Gut und Blut für die Wahrung ihrer höchsten Lebens-Interessen einsetzen.

Daraus folgt die Nothwendigkeit und das Bestreben, die ganze Wehrkraft eines Volkes auszunützen und alle wehrfähigen Bürger desselben auch im Kriege zu verwenden 1).

Diese Aufbietung aller kriegsdiensttauglichen Elemente kann dem grossen Ganzen natürlich nur dann zum wirklichen Nutzen gereichen, wenn die aufgebotenen Bürger nicht nur waffenfähig, sondern auch waffenkundig sind, mit anderen Worten, dem allgemeinen Aufgebot muss die allgemeine Ausbildung vorangehen.

Diese Erwägungen führten so ziemlich in allen grösseren Staaten zum Aufgeben der alten Berufs-Heere und zur Schaffung der sogenannten Cadre-Heere.

In dem Rahmen dieser letzteren soll im Frieden die wehrfähige Jugend des Landes militärisch ausgebildet, im Kriege die gesammte Wehrkraft gegen den Feind vereinigt werden.

Bei diesem modernen Systeme, welches alle jene Staaten angenommen haben, deren politische Stellung eine stete Kriegsbereitschaft erfordert, muss die Zahl und Stärke der im Frieden unterhaltenen Stämme im richtigen Verhältnisse zu der auszubildenden und im Kriege verwendbaren Menge der Wehrpflichtigen stehen.

Dieses Verhältniss ist in erster Linie abhängig von den natürlichen kriegerischen Anlagen des Volkes, dann von dem Werthe, der in Folge

1) In der Wichtigkeit und Nützlichkeit dieses Zieles ist dem Verfasser wohl unbedingt beizustimmen, wie sehr auch sonst über den spekulativen Inhalt, über den Werth der Voraussetzungen“, und die dadurch bedingte Möglichkeit der einstigen Verwirklichung solcher Organisations-Theorie, die Meinungen auseinander gehen werden. D. R.

[ocr errors]

dessen auf die Gründlichkeit der militärischen Ausbildung gelegt werden muss, von der politischen Rolle, die der Staat zu spielen sich berufen fühlt, und endlich von den Mitteln, welche derselbe auf die Erhaltung seiner Wehrkraft im Frieden verwenden kann.

-Je nach dem Grade, in welchem sich der eine oder der andere dieser Factoren in einem staatlichen Gemeinwesen geltend macht, wird sich auch die Stärke der Cadres, das im Frieden bestehende Heer als grösserer oder kleinerer Bruchtheil der gesammten Wehrkraft darstellen und das herrschende Wehr-System den verschiedenen Abstufungen zwischen dem reinen Berufs- und dem reinen Miliz-Heere entsprechen.

Vom volkswirthschaftlichen Standpuncte wäre natürlich dieses Letztere vor Allem in's Auge zu fassen, da dasselbe, rein theoretisch genommen, die grösstmöglichste Entfaltung von Streitkräften im Kriege, bei möglichst kleinstem Kostenaufwande im Frieden repräsentirt.

Dieser letztere Umstand besonders ist es, der dem Miliz-Systeme unter der Bevölkerung den grössten Anhang verschafft, denn die, bis jetzt fortwährend progressive Steigerung der Friedens-Auslagen für die Wehrhaftigkeit der Staaten ist in Mittel-Europa bereits auf einer Höhe angelangt, welche so ziemlich die äusserste Grenze der allgemeinen Leistungsfähigkeit berührt.

In diesem gegenwärtig durch die gebieterische Nothwendigkeit dictirten Missverhältnisse zwischen den normalen Auslagen des Staates für Kriegs- und Friedenszwecke liegt auch der Keim jener Ursachen, die unabweislich zur Umgestaltung der modernen Heere führen müssen.

Zur Anwendung des reinen Miliz-Systemes wird diese Umgestaltung wohl nie führen, denn es fehlen, in Mittel-Europa wenigstens, die Grundbedingungen hiezu, nämlich die nothwendige, vorwiegend kriegerische Anlage des Volkes und die politische Isolirtheit der Staaten.

Die erstere allein vermag den Mangel an militärischem Geist zu ersetzen, der bisher noch jedem Miliz-Heere innewohnte, die letztere hingegen könnte allenfalls alle im Frieden unterhaltenen Theile der Wehrkraft entbehrlich machen.

So wie die Verhältnisse unseres Erdtheiles vorliegen, würde jeder grössere Staat, dessen Existenz nicht, wie jene gewisser kleinerer Staaten, allgemein garantirt ist, nach der Einführung des reinen Miliz-Systemes, gelegentlich einer politischen Verwicklung, dem ersten Andrängen seiner kampfbereiten Gegner in verhängnissvoller Wehrlosigkeit ausgesetzt sein.

Aus diesen Gründen sehen wir auch allenthalben die bisherigen Miliz-Formationen in festere militärische Rahmen übergehen, und diese Erscheinung wird sich gewiss so lange wiederholen, bis nicht das er

Organ der milit.-wissenschaftl. Vereine. XV. Bd. 1877.

15

träumte Zeitalter allgemeiner Humanität jede kriegerische Vorbereitung unnütz gemacht haben wird.!?

Nachdem nun die Unterhaltung der modernen Cadre-Heere den einzelnen Staaten, bei der Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht allzu grosse Lasten im Frieden auferlegt, die Einführung des MilizSystemes jedoch, in ihren Consequenzen für die Verhältnisse der grösseren europäischen Staaten absolut unpassend ist, so entsteht wohl von selbst die Frage, auf welchem Wege die militärische Machtentfaltung eines politisch hervorragenden Staates mit seinen finanziellen Verhältnissen auf die Dauer in Einklang zu bringen oder, anders genommen, die Neugestaltung der Heere in nicht allzu ferner Zeit denkbar sei.

Auf Grund dieser vorangesendeten Betrachtungen, welche sich übrigens jedem der Leser wohl schon längst aufgedrungen haben dürften kommt man zu dem Resultate, dass die Erhaltung eines gewissen Bruchtheiles der, bewaffneten Macht im Frieden für jeden grösseren Staat eine absolute Nothwendigkeit sei.

Wie stark dieser Bruchtheil im Minimum sein müsse, und welche wichtige Rolle derselbe im Interesse der allgemeinen Wehrkraft durchzuführen habe, soll Gegenstand der Untersuchung in den nachstehenden Zeilen sein, welche als bescheidener Beitrag zur Auffindung des bezeichneten goldenen Mittelweges zwischen den militärischen und volkswirthschaftlichen Forderungen der Neuzeit aufgenommen werden mögen.

II.

Bei vollkommener Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht ist eine Verminderung des Friedensstandes der stehenden Cadres nur durch Herabsetzung der Dauer der Präsenz-Dienstleistung möglich.

Diese Herabsetzung bildet aber gegenwärtig gerade den schwierigsten Theil des ganzen Problemes, und wäre nach militärischen Anschauungen überhaupt nur unter gewissen, bestimmten Voraussetzungen durchführbar.

Als solche wären hauptsächlich und vor allem Anderen der militärische Unterricht der gesammten Jugend in den Volks- und Mittelschulen, sodann die Erhaltung eines halbwegs militärischen Sinnes in der Bevölkerung überhaupt, zu betrachten.

Die Jugendwehren, Schützen- und Veteranen-Vereine bilden jetzt schon nützliche Beispiele; um vollen Nutzen aus ihnen zu ziehen, wäre es nothwendig, diese Institutionen obligatorisch zu machen und in ernstere Formen zu bringen.

Ferner müsste die durchschnittliche Intelligenz der Gesammt-Bevölkerung wenigstens bis zu dem Puncte eines allgemeinen, rechtlichen und moralischen Bewusstseins der Bürger pflichten gediehen sein.

Jene Staaten, welche vor Erreichung dieser gegebenen Grundbedingungen die militärische Schulung ihrer Wehrpflichtigen zu sehr abgekürzt haben, erlitten auch bisher noch immer im Ernstfalle jene Nachtheile, welche aus dem kriegerischen Gebrauche grosser mangelhaft ausgebildeter Massen hervorgehen.

Wenn man hingegen voraussetzen könnte, dass die wehrpflichtige Jugend bei ihrer Einreihung in das Heer die formelle militärische Einzeln-, Zugs- und theilweise auch Compagnie-Ausbildung mitbringt, und dass ferner der Einzelne, nach Ableistung seiner Präsenzzeit, mindestens während der ganzen Dauer seiner Wehrpflicht, gewisse militärische Fertigkeiten fortübt, so wäre der Zeitpunct zur Herabsetzung der PräsenzDienstleistung gekommen.

Dieselbe würde, aber auch nur unter diesen Voraussetzungen, im Minimum auf 4-6 Monate bei den militärisch intelligenteren Individuen der Infanterie, auf ein Jahr bei den übrigen Wehrpflichtigen derselben, sowie bei allen anderen Special-Waffen und Branchen festzusetzen sein.

Ausserdem wäre als unumstösslicher Grundsatz festzustellen, dass jeder Wehrfähige seine Ausbildung im stehenden Heere erhalten

müsse.

Letzteres bliebe also unter allen Umständen die Schule der gesammten Wehrkräfte.

Durch die Annahme der durchschnittlich einjährigen Dienstzeit, bei Festhaltung des letzterwähnten Grundsatzes der allgemeinen Einreihung ergibt sich auch die beiläufige Stärke des stehenden Heeres in der Zahl eines Jahres-Contingentes der Wehrfähigen, welche übrigens durch die nach viermonatlicher Abrichtung zu beurlaubenden besseren Recruten der Infanterie erheblich vermindert würde.

Bei der Cavalerie, Artillerie und den technischen Truppen hingegen, wo zur Ausbildung des Nachwuchses immer ein Stamm mehr gedienter Leute nothwendig ist, müsste beiläufig der vierte Theil der Mannschaft, theils freiwillig, theils obligatorisch, durch drei Jahre präsent gehalten. werden, wofür den Betreffenden vier Jahre ihrer Gesammt-Dienstpflicht und alle ferneren Waffenübungen erlassen werden könnten.

Bei dem gegenwärtigen Cadre-Systeme, mit durchschnittlich dreijähriger Präsenzpflicht, bildet die Friedens-Armee den Rahmen der KriegsFormation.

Dieses Verhältniss könnte bei einer einjährigen Dienstzeit nicht stricte eingehalten werden, da die daraus resultirende unbedeutende Stärke der einzelnen Unter-Abtheilungen die richtige Ausbildung nur beeinträchtigen würde.

Ferner ist der Umstand wohl in Rechnung zu ziehen, dass eine Friedens-Armee, bestehend aus zahlreichen Stämmen mit sehr geringer Stärke, erst in dem Momente schlagfertig ist, wo alle Abtheilungen ihren Kriegsstand erreicht haben, somit erst am Schlusse der Mobilisirung.

Ein offensiver Gegner. der eine relativ geringere, jedoch früher schlagfertige Armee im Frieden unterhält, könnte sich diesen Umstand wohl in ausgiebigster Weise zu Nutze machen.

Es würde sich also für das stehende Heer eine Formation empfehlen, in welcher dasselbe ebensowohl im Stande wäre, alle Wehrfähigen militārisch auszubilden, als auch binnen kürzester Zeit jedem Gegner entgegen zu treten und, gestützt auf natürliche und künstliche Verstärkungen, die allgemeine Mobilisirung zu decken.

Dies wäre nur dadurch möglich, dass die Friedens-Armee einen ganz abgesonderten Theil der allgemeinen Wehrkraft bildet, dessen Abtheilungen sich nahezu auf Kriegsstärke befinden und mit allem nöthigen lebenden und todten Kriegs-Material vollständig ausgerüstet sind.

Unter Aufrechthaltung dieser Grundsätze würde die gesammte Wehrkraft eines Landes aus nachstehenden Haupt-Gruppen bestehen:

1. Die Linie oder das stehende Heer, in der beiläufigen Stärke eines Jahres-Contingentes der sämmtlichen Kriegsdiensttauglichen im 21. Lebensjahre, bestimmt zur Ausbildung derselben, zur Schulung der Führer und Officiere und, in entsprechender Formation, zur momentanen Abwehr eines feindlichen Einbruches in erster Linie.

2. Die Feld-Armee, bestehend aus allen Wehrfähigen bis zum 31. Lebensjahre, nach Ableistung ihrer Präsenz-Pflicht.

Diese Armee, welche unter den früher aufgestellten Bedingungen den militärisch ominösen Namen einer Miliz nicht verdienen würde, wäre im Frieden nur in ihren Minimal-Stämmen präsent, müsste jedoch in Bezug auf ihre taktische Eintheilung und Kriegs-Ausrüstung Alles und Jedes bis in's kleinste Detail vorbereitet haben.

Die Officiere derselben wären jedes Jahr, die Leute und der grösste Theil der Pferde jedes zweite Jahr einer 30tägigen Waffenübung zu unterziehen.

3. Die Landwehr, bestehend aus dem Reste aller Wehrfähigen bis zum vollendeten 36. Lebensjahre, ebenfalls mit fester tactischer Gliederung, für die Verwendung im Kriege zu Besatzungs- und localen Diensten.

« PreviousContinue »