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in der Expedition dieser Zeitung
bei C. A. Schwetschke und Sohn,

und LEIPZIG,

in der Königl. Sächs. privil. Zeitungs- Expedition.
1834.

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ALLGEMEINE

GESCHICHTE.

LITERATUR-ZEITUNG

September 1834.

DESSAU, b. Ackermann: Geschichte und Beschreibung des Landes Anhalt, von Heinrich Lindner, Herzogl. -Anhalt - Dessauischem Bibliothekar. 1833. LVI. S. Dedikation, Vorrede und Pränumeranten - Verzeichnifs und 648 S. in 8. numeranten - Verzeichnifs und 648 S. in 8. (1 Rthlr. 18 gGr.)

Durch die Herausgabe dieses Werkes hat sich der

rückzuweisen geht nicht an, man theilt daher mit,

tief einzudringen, klare Darstellungen aller Verhältnisse zu bekommen. Der Vf. rühmt zwar, dass ihm amtliche Mittheilungen zugekommen, dafs seine Handschrift von den höchsten Landesbehörden einer genauen Durchsicht unterworfen gewesen, jede seiner Anfragen beantwortet sey, indessen weifs man schon, wie von Amtswegen dergleichen Mittheilungen und Durchsicht geschehen. Anfragen werden in kleinen Staaten überhaupt nicht geliebt; sie zuVf. ein wahres Verdienst um die Deutsche Special- und läfst von Unterbehörden mittheilen, was nicht geographie, wie um sein Vaterland erworben. Letz- vorenthalten werden kann, und ist froh, dies gethan teres besonders wird es ihm Dank wissen, dafs zu haben, statt auf alle Weise zur Vollständigkeit er sich einer so mühsamen und wenig lohnenden und Genauigkeit aus Interesse mitzuwirken und dem, Arbeit unterzog; denn Martels, von 1781 1784 der sich solch mühsamer Arbeit unterzieht, die Sain 4 Heften erschienene Geographische Beschreibung che zu erleichtern. Spuren solcher oberflächlichen der vier Anhaltischen Fürstenthümer, Cöthen, Dessau, Mittheilungen trifft man im vorliegenden Werke oft Bernburg und Zerbst. Cöthen. 8.,-wovon 1788 ei- an, indem mit wenigen Zeilen Gegenstände abgene zweite Auflage erschien war seit der 1798 er- than sind, die umständliche Erörterungen verdienfolgten Theilung das Fürstenthum Zerbst völlig ten, welche aber nur durch Unterstützung von den unbrauchbar, und das Handbuch der Geographie und Regierungen zu liefern waren. Daher fehlt es dieGeschichte des gesammten Fürstenthums Anhalt zum sem Werke nicht an Mängeln, Fehlern und Lücken. Schul- und Privatunterricht von L. L. Bäntsch. Ganz ohne solche ist freilich kein Werk dieser Art. Leipzig 1801. 8. - eine flüchtige, oberflächliche Viele hätten aber, bei der oben erwähnten amtlichen Arbeit ist auch schon veraltet, und nicht mehr Durchsicht nicht stehen bleiben dürfen. zureichend. Geographische Schriften unterliegen steten Veränderungen, und dies bedingt ihre Wiedergeburt von Zeit zu Zeit. Eine solche Wiedergeburt, oder ganz neue Geburt, ist das vorliegende Werk, denn von seinen beiden Vorgängern hat der Vf. gewils nur wenig nutzen können, fast alle Materialien von neuem zusammentragen müssen.

In der Vorrede klagt der Vf. über Schwierigkeiten und Hindernisse, die er bei der Bearbeitung gefunden, über Verdriefslichkeiten die er gehabt, und Rec. glaubt ihm dies gern. In grofsen Staaten, wo gewöhnlich vorurtheilsfreier gedacht wird, wo ein Unternehmen der Art ohne Bedenken von jeder Behörde und ohne Genehmigung der höchsten Behörde, mit Bereitwilligkeit unterstützt, offen jede statistische Notiz mitgetheilt wird, ist seine Ausführung leichter und umfassender. In kleinen Staaten hingegen, die fast alle noch an den alten Vorurtheilen des Geheimhaltens von Notizen und Datis statistischen Inhalts, kränkeln, sich noch immer nicht davon losmachen können, und den Blick in ihr Inneres scheuen, während sie so viele herrliche Beispiele der offensten Darlegung aller statistischen Verhältnisse in grofsen Staaten, besonders im Preussischen, vor sich sehen, ist es überaus schwer, 4. L. Z. 1834. Dritter Band.

In der 8 Seiten langen Einleitung, welche das Werk eröffnet, spricht der Vf. von den Karten Anhalts und von den vorhandenen gedruckten Quellen die er benutzte. Er legt darin ganz treuherzig das Geständnifs ab, dafs er nicht ganz Anhalt selbst bereist habe. Er kennt es also nicht ganz aus eigner Beschauung, und daraus entstand einiges Mangelhafte und Irrthümliche. Bei der Beschreibung eines grofsen Reiches gehört es freilich zu den Unmöglichkeiten, überall gewesen zu seyn, alles selbst gesehen zu haben. Bei der eines kleinen Ländchens aber, wie Anhalt ist, wäre es wohl möglich gewesen, vor und während der Bearbeitung des Werkes, sich überall umzusehen und an Ort und Stelle Erkundigungen einzuziehen, woraus eine weit sichere und reichere Ausbeute erwachsen wäre, als durch die ausgebreitetste Correspondenz. Erschwerten dies Verhältnisse, so würden ihm gewifs, auf Ansuchen, die Kosten dazu von den verschiedenen Regierungen bewilligt seyn, da diese ja so viel Bereitwilligkeit zum Gelingen seines Unternehmens gezeigt haben sollen.

Ein zweites offenes, Anhalt eben nicht zierendes, Bekenntnifs, liest man S. 7 wo es heifst:,, In ganz Deutschland geschieht jetzt so viel für die ErA

for

forschung vaterländischer Alterthümer; in Anhalt in Keferstein's Zeitschrift Teutschlands 6r B. 33 Hft. ist noch nichts geschehen, und noch war bisher Al-- darüber gesagt wird, ist sehr lückenhast. les dem Zufall überlassen." Sehr zu bedauern ist Uniständlicher ist das Pflanzenreich durch Hn. dies, denn Forschungen der Art würden sicher, be- Heinrich Schwabe in Dessan bearbeitet. sonders in gebirgigen Theilen des Landes, sehr reiche Ausbeute liefern. Woher kommt es aber, dafs jener herrliche, jetzt fast überall hervortretende Sinn für Alterthumsforschung in Anhalt so ganz noch unerweckt ist? Wenn auch von Seiten der Regierungen nichts dafür geschieht, so sollte man doch glauben, dafs Anhalt wohl Männer aufzähle, welche hierzu mitwirken und anregen könnten!

Des Werkes erster Abschnitt trägt die Ueberschrift,, Natürliche Beschaffenheit des Landes."

Hier wird, S. 10, eine Erklärung abgegeben, welche auffallend ist, nämlich: dafs Anhalt weder im Ganzen noch im Einzelnen genau vermessen sey. Wäre dem wirklich so? Hätte wirklich noch keine der Anhaltischen Regierungen Vermessungen vornehmen lassen, um über das Areal ihrer Besitzung ins Klare zu kommen? Das lässt sich kaum glauben! Und doch mufs man des Vfs Anführen für richtig halten, da sein Manuscript (nach der Vorrede S. XIV) vor dem Abdrucke von den höchsten Landes-Behörden einer genauen Durchsicht unterworfen war, bei welcher ein so wesentlicher Mangel doch wohl bemerkt und ihm abgeholfen wäre, wenn der Mangel nicht wirklich da sey.

Durch das Vermessungs - Bureau in Berlin würde er am sichersten abzuhelfen gewesen seyn, da dieses aufs genaueste vom Areal Anhalts unterrichtet seyn wird. Denn, als vor 10 oder 12 Jahren, die preufsische Regierung die Bezirke Merseburg und Magdeburg vermessen liefs, geschah zugleich auch die Vermessung des von diesen Bezirken umge

benen Anhalts.

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Fall ist.

S. 32 mufs es heifsen Neinstedt nicht Reinstedt, S. 32 mufs es heifsen Neinstedt nicht Reinstedt, welches letztere 5 Stunden von Thale entfernt liegt. Auch liegt Neinstedt nicht Thale gegenüber, sondern Stunde unterhalb Thale an der Bode. 424

S. 36 wird unter der Ueberschrift Erzeugnisse zuerst das ,, Mineralreich" vorgeführt, aber sehr oberflächlich. Man mufs bedauern, dafs der Vf. von ihm selbst war es nicht zu verlangen -keinen Mann von Fach auffand, der ihm diesen Abschnitt bearbeitete, besonders ein geognostisches Bild Anhalts gab, an dem es noch ganz mangelt, denn was

Beim Thierreiche ist zu erinnern, dafs der Auerhahn in den Harzforsten gar nichts seltnes ist. Bei Angabe der in Anhalt vorkommenden Vögel verbreitet sich der Vf. wohl etwas zu weit über die Naturgeschichte, den Nutzen und Schaden derselben. Ein Verzeichnifs davon, wie das von den Pilanzen, hätte genügt.

Im zweiten Abschnitte „, das Volk und sein Reichthum" überschrieben, will der Vf. S. 70, dafs man Anhalter für Anhaltiner sage. Rec. kann der Meinung nicht seyu. Wäre auch Anhalter sprachrichtiger, so ist Anhaltiner wohlklingender und seit Jahrhunderten im Gebrauch.

Dieser ganze Abschnitt, in welchem häufig an die Weisheit der Anhaltischen Regierungen, hoffentlich nicht ohne Erfolg - appellirt wird, stellt Anhalt als ein Land dar, das, in Hinsicht des Verkehrs, Gewerbes und Handels mit Ausnahme des Ackerbaues, noch sehr zurück sey. Häufig sind Fabriken angelegt worden; aber stets von kurzer Dauer nur gewesen. Vielfach geschah dies von den Regierungen selbst, worin aber auch gleich der Keim ihres Unterganges lag. Nicht von diesen, von Privatis müssen Fabriken unternommen werden, wenn her nicht aufkamen, möchte wohl darin mit seinen sie gedeihen sollen. Dafs Handel und Gewerbe bisGrund haben, dafs die Regierungen selbst mehrere Zweige bürgerlicher Nahrung betreiben, dass der Innungsalp alles noch drückt, Zwang und Bann stabil sind, überhaupt alles noch in den alten, veralteten, beengenden Formen sich fortbewegt, und das Beispiel des nachbarlichen Preufsen noch immer nicht einwirken will auf den kleinen Staat, dem es an Erwerbsquellen durchaus nicht mangelt. Hoffentlich wird aber alles dies durch die Zeit umgestaltet werden, welcher nichts zu wurzelfest ist, welche Fesseln zertrümmert, die Jahrhunderte vorhielten.

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Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit den Staats-Verhältnissen Anhalts." Hier hätte wohl umständlicher und nicht mit drei Zeilen, wie S. 99 geschieht, erzählt werden müssen, auf welchem Wege das Haus Anhalt zum Herzogstitel gelangte. So viel Rec. weifs, machte zuerst das Haus Bernburg den andern Anhaltischen Häusern den Antrag, vom deutschen Kaiser die Herzogswürde sich zu erbitten. Da jene nicht dazu geneigt waren, erwarb sie sich Bernburg allein. Die deutsch-kaiserliche Urkunde darüber ist vom 18ten April 1806. Franz I, österreichischer, damals Franz II, letzter deutscher Kaiser, stellte sie aus, wahrscheinlich ist sie die letzte Úrkunde über eine Standeserhöhung dieses Ranges, welche von den deutschen Kaisern ausgestellt wurde. Aber erst im August 1806, kurz vor dem Ende der deutschen Reichsverfassung, erfolgte

die

die Bekanntmachung dieser Standeserhöhung. Das Jahr darauf wurde der Rheinbund gestiftet, und auch Anhalt darin aufgenommen. In der darüber, zu Warschau, unterm 18ten April 1807 ausgefertigten, von Napoleon im Hauptquartier zu Finkenstein am 30sten dess. Monats unterzeichneten, Urkunde heifst es: Les Ducs d'Anhalt- Dessau, d'Anhalt-Bernbourg, d'Anhalt- Cöthen, accedent au traité de Confédération etc. Geschah es aus bekannter französischer Unwissenheit, mit deutschen Verhältnissen überhaupt, und den verschiedenen Titel-Verhältnissen der Anhaltschen Fürsten insbesondre, welche deren Bevollmächtigter, der Freih, von Gagern vielleicht nicht gern zurechtweisen wollte oder aus welchem Grunde sonst, genug sämmtliche Regenten Anhalts wurden hier Herzöge" genannt. Mit Billigung von Seiten Dessau's und Cöthen's geschah es wohl nicht, indessen nahmen beide Häuser nun den Herzogstitel an, vielleicht aus Rücksicht gegen den grofsen Mann, der ihnen solchen durch einen Federstrich ertheilt hatte, und den, eine Ablehnung desselben, beleidigen konnte. Der ehrwürdige Regent von Dessau, legte jedoch seinen Fürstentitel nicht ganz ab. Er nannte sich Herzog und Fürst zu Anhalt, und gab dadurch zu erkennen, dafs er, nothgedrungen, den ihm nicht wünschens werthen neuen Titel annähme. Erst späterhin hat Dessau den alten Titel Fürst ganz abgelegt. Hiernach sind die Häuser Dessau und Cöthen durch Napoleon zur Herzogswürde gelangt.

Ferner vermifst Rec, in diesem Abschnitt ungern Nachrichten über die, zwischen Anhalt und andern Häusern bestehenden, wenigstens abgeschlossenen Erbverbrüderungen. Mit Brandenburg schlofs es eine solche im Jahr 1681 und 1683 ab. Durch diese wurden die unterthänigen Verhältnisse aufgehoben, in welchen bis dahin verschiedene Landestheile in Anhalt, besonders im Bernburgischen und Cöthenschen, zum säcularisirten, durch den westphälischen Frieden an Brandenburg gekommenen Bisthum Magdeburg gestanden hatten, und diese Theile nun reines Reichslehn. Ferner wurde festgestellt, dafs nach Erlöschung des Brandenburgischen Mannsstamms die durch das Bisthum Halberstadt von Anhalt abgerissene alte Grafschaft Askanien (Aschersleben) an Anhalt zurückfallen solle, und wenn das Haus Anhalt erlöschen werde, sollten jene Theile Anhalts, die Magdeburgisches Lehn waren, an Brandenburg fallen. Da diese Verträge noch nicht aufgehoben, mithin als noch gültig zu betrachten sind, so hätte Hr. L. sie erwähnen müssen. Rec. mufs hierbei bemerken, dafs dem Anhaltschen Hause wohl anzurathen wäre, diese Verträge zu erneuern und sie den jetzigen Verhältnissen anzupassen. Hierzu eignete sich gerade die jetzige Lage der Umstände sehr gut, indem am preufsischen Stamme 15 und am Anhaltischen 9 männliche Zweige grünen, der Wahrscheinlichkeit nach, beide, eine noch lange dauerade Fortzweigung erwarten lassen, und

deshalb der Abschlufs neuer Verträge um so leichter und günstiger würde geschehen können, besonders in Hinsicht des Allodiums, worüber die alten Verträge gar nichts enthalten, als wenn man hierzu erst beim herannahenden wahrscheinlichen Absterben eines der Stämme schreiten wollte.

S. 113 werden genaue Nachrichten über Anhalts Landschafts- und Steuerverfassung mitgetheilt.

Da Anhalt zu den wenigen deutschen Staaten gehört, worin eine, allen Staaten 1815 zugesagte, landständische Verfassung noch nicht ins Leben getreten ist, so findet man hier auch nur Nachrichten von der alten, landschaftlichen Verfassung Anbalts. Nach dieser bestand anfänglich die Landschaft aus drei Klassen. 1. Prälaten, 2. Freiherrn und Ritterschaft, 3. Städte. Späterhin bestand, oder, wenn man will, besteht sie noch, aus einem Oberdirector Die einem engern und einem weitern Ausschusse. erste Stelle bekleidet der Senior unter den drei Regenten. Zur Hülfe ist ihm ein Unterdirector beigegeben, der adelig seyn mufs. Der engre Ausschuls besteht aus dem Unterdirector, 3 Landräthen und den 4 Bürgermeistern aus den 4 Hauptstädten. Der weitere Ausschufs, oder das zweite Collegium der Landschaft, besteht aus 12 adligen und 8 BürgerEs ist dies eigentlich meistern der 4 Hauptstädte. das, von der Landschaft abgeordnete, Collegium, das Steuern bewilligen, Einrichtungen zum besten des Landes machen, darauf sehen soll, dafs der engere Ausschuls seinen Pflichten nachkömmt, dafs der Landesherr sich keine Eingriffe in Rechte und Gerechtigkeiten erlaube u. s. f. Die ZusammenLandrechkünfte der Landschaft heifsen: Landtage, nungstage. Von ersteren ist seit 1698, von letzteren seit 1767, keiner gehalten worden. An die Stelle der letzteren traten späterhin Ausschufs- und Deputationstage, von denen aber auch 1793 der letzte

war.

Bis vor wenigen Jahren hat sich in Anhalt keine Regung verspüren lassen, diese alte Verfassung der Jetztzeit und den Zusagen von 1815 gemäss, umzuändern und anzupassen. Neuerlich hat man aber begonnen die Anhaltische Landschaft wieder, doch ganz in der alten Form, aufzunehmen, und neue Mitglieder derselben ernannt. Doch haben bis jetzt öffentliche Blätter noch nichts Näheres darüber berichtet, ob und zu welcher Wirksamkeit sie zusammen getreten sind. Wenn dies aber auch geschieht, wie zu erwarten ist, so wird Anhalt zwar Landstände, aber keine landständische Verfassung, im Sinne der deutschen Bundesacte, haben.

Aus dem, was S. 116 u. s. f. über die Steuerverfassung in Anhalt mitgetheilt ist, ersieht man, dafs auch hier, wie in so manchem andern deutschen Staate noch, das Steuer- und Abgaben - Wesen sich im alten Gleise fortbewegt und einer Restauration sehr bedarf. Dafs dies eine nicht leicht zu lösende Aufgabe ist, bleibt gewifs. Hoffentlich wird es den

Be

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